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Energieeffizienzgesetz neu: Was erwartet die Betriebe?

Energie wird für Unternehmen zunehmend zum strategischen Faktor – und zur regulatorischen Herausforderung. Mit der Novelle des Energie­effizienzgesetzes (EEffG) werden die Vorgaben der neuen EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III) in österreichisches Recht überführt.

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Aktualisiert am 22.04.2026

Ziel ist es, dass Unternehmen ab einer bestimmten Energieintensität ihre Einsparpotenziale systematisch erfassen. Aufgrund der neuen Berechnungsbasis können künftig auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erstmals betroffen sein.

Was wird neu geregelt?

Entscheidend für eine Verpflichtung sind künftig Schwellenwerte auf Basis des durchschnittlichen jährlichen Gesamtenergieverbrauchs der Jahre 2022 bis 2024. Dabei werden Strom, Wärme und Mobilität gemeinsam berücksichtigt:

  • Ab 2.800 MWh pro Jahr besteht die Verpflichtung zu einem Energieaudit mit Aktionsplan oder zur Einführung eines anerkannten Managementsystems (ISO 50001 bzw. ISO 14001/EMAS in Kombination mit einem Energieaudit). Alternativ ist auch ein Energieleistungsvertrag möglich.
  • Ab 23.600 MWh pro Jahr ist ein Managementsystem oder ein Energieleistungsvertrag verpflichtend.

Werden diese Schwellenwerte überschritten, gilt die Verpflichtung unabhängig von der Unternehmensgröße.

Viele Salzburger Betriebe erreichen die Grenze von 2.800 MWh schneller als angenommen – etwa durch Energieaufwendungen für Raumwärme, Warmwasser, Prozesse oder Mobilität. Betroffen sind insbesondere Unternehmen aus Tourismus, Indus­trie, Gewerbe, Verkehr sowie Dienstleistungsbetriebe mit hohem Mobilitätsanteil.

„Die neuen Vorgaben sollen Betriebe dazu anregen, sich intensiver mit ihrem Energieverbrauch auseinanderzusetzen und daraus mittel- bis langfristig wirtschaftliche Vorteile zu ziehen“, erklärt Barbara Weichsel-Goby, Expertin für Energieeffizienzrecht vom BMWET – Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus. 

Neumayr/uss
© Neumayr/uss Barbara Weichsel-Goby berichtete über den rechtlichen Rahmen im Bereich Energie­effizienz.

Warum jetzt handeln?

Auf EU-Ebene sind erste Energieaudits bis Oktober 2026 vorgesehen. Mit der nationalen Umsetzung ist davon auszugehen, dass Audits spätestens 2027 vorzulegen sind, Managementsysteme bis 2028. Da die Vorbereitung mehrere Monate in Anspruch nimmt, empfiehlt sich ein frühzeitiger Start. Unternehmen profitieren dabei von:

  • höherer Planungs- und Entscheidungssicherheit,
  • frühzeitigen Kosteneinsparungen,
  • Wettbewerbsvorteilen durch erforderliche Nachweise,
  • Entlastung durch bereits etablierte Systeme.

Was sollen Betriebe jetzt tun?

Ein erster Schritt ist die Analyse des eigenen Energieverbrauchs. Wird die Schwelle von 2.800 MWh erreicht, sollte frühzeitig der geeignete Umsetzungsweg gewählt werden. Das umwelt service salzburg unterstützt Betriebe mit geförderten Beratungen zu Energie, Mobilität und Klimabilanzierung und hilft dabei, konkrete Maßnahmen abzuleiten, die auch für spätere Aktionspläne genutzt werden können.