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Wie sind Verzugszinsen im Unternehmensrecht geregelt?

Im Unternehmensrecht unterscheidet man zwischen vertraglichen und gesetzlichen Verzugszinsen.

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Aktualisiert am 24.04.2026
  • Vertragliche Verzugszinsen: Die Vertragspartner vereinbaren im Vertrag einen Verzugszinssatz, der im Verzugsfall in Rechnung gestellt werden kann. Das Gesetz gibt zwar keine konkreten Obergrenzen vor – jedoch darf der vertraglich vereinbarte Verzugszinssatz nicht sittenwidrig hoch angesetzt sein.
  • Gesetzliche Verzugszinsen: Für den Fall, dass vertraglich keine Verzugszinsen vereinbart wurden, können ab Eintritt des Verzuges die gesetzlichen Verzugszinsen verrechnet werden.

Für Verbrauchergeschäfte, d. h. für Geschäfte zwischen Unternehmern und Verbrauchern, gelten 4% pro Jahr als gesetzliche Verzugszinsen.

Für Geschäfte zwischen Unternehmern gilt: Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dabei ist der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das jeweilige Halbjahr maßgebend. Der jeweils aktuelle Basiszinssatz kann auf der Website der Österreichischen Nationalbank abgerufen werden. Dieser erhöhte Verzugszinssatz kommt aber nur bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Anwendung. Ist der Schuldner für die Verzögerung nicht verantwortlich, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz auch bei Unternehmergeschäften 4% pro Jahr.