Viel Bürokratie – wenig Entlastung
Die Mehrwertsteuersenkung bringt Betrieben vor allem eines: enormen Aufwand und neue Bürokratie.
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Seit 1. Juli gilt die Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Nahrungsmittel. Ziel ist es, die Bevölkerung in Zeiten hoher Lebenshaltungskosten zu entlasten, was von der Wirtschaft grundsätzlich begrüßt wird. Die praktische Umsetzung brachte allerdings einen riesigen organisatorischen und administrativen Mehraufwand mit sich.
Besonders das Bäckerhandwerk kämpft wortwörtlich mit den Krümeln der Bürokratie, die die Produktvielfalt zum Zahlendschungel werden lässt. Inhaltsstoffe wurden zum Zünglein an der Waage der Steuererleichterung. Viele Betriebe führen mehrere hundert unterschiedliche Produkte im Sortiment. Für jedes musste geprüft werden, ob es unter die begünstigte Besteuerung fällt oder nicht. Die Einstufung erfolgte dabei nicht nach nachvollziehbaren Kriterien, sondern auf Basis lebensmittelrechtlicher und zolltariflicher Vorgaben. Gerade bei der Warengruppe „Brot und Gebäck“ sind etwa der Fett- und der Zuckergehalt für die steuerliche Beurteilung ausschlaggebend.
„Unsere Bäckerinnen und Bäcker haben in wenigen Tagen vor Einführung der neuen gesetzlichen Regelungen einen enormen organisatorischen Kraftakt vollbracht. Neben dem laufenden Betrieb mussten Rezepturen überprüft, Produkte neu eingestuft, Kassensysteme angepasst und Mitarbeiter geschult werden. Solche kurzfristigen Änderungen stellen eine enorme Herausforderung dar“, sagt der Landesinnungsmeister der Salzburger Lebensmittelgewerbe, Helmut Karl.
„Viel Aufwand für nichts“. So lautet das Resümee von Peter Pföß, dem Innungsmeister der Salzburger Bäcker. „Wir mussten uns sehr intensiv vorbereiten. Für die Kunden bleibt aber trotz dieses großen Aufwands nicht viel übrig“, kritisiert Pföß. „Meiner Ansicht nach hätte man eine viel wirksamere Regelung finden können, die den Kunden stärker entlastet, den Unternehmern weniger Arbeit macht und für den Fiskus nicht teurer kommt."
Auch Erich Raithel – er ist Stammkunde der Bäckerei Pföß in Elsbethen – lässt an der Mehrwertsteuersenkung kein gutes Haar. „Ich halte die ganze Aktion für einen Schildbürgerstreich. Die Kunden haben nichts davon und für die Betriebe ist die neue Regelung allein schon aus Kostengründen unzumutbar“, meint Raithel.
Unterstützung hätte früher kommen müssen
Bei der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe räumt man ein, dass das Bundesministerium für Finanzen mittlerweile ergänzende Klarstellungen zu offenen Auslegungsfragen veröffentlicht sowie eine vereinfachte Berechnungsformel und einen Online-Rechner zur Ermittlung des Fett- und Zuckergehalts bereitgestellt hat. Das erleichtert den Betrieben die Einstufung ihrer Produkte und schafft ein höheres Maß an Rechtssicherheit.
„Wir hätten diese Hilfsmittel allerdings deutlich früher benötigt. Denn viele Betriebe mussten ihre Vorbereitungen auf Basis unvollständiger Informationen treffen und dabei erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen einsetzen“, betont Karl.
Die Einstufung der einzelnen Produkte erfordert eine detaillierte Prüfung der lebensmittelrechtlichen und zolltariflichen Vorgaben. Gerade bei Backwaren sind die Abgrenzungen sehr komplex und für die Betriebe oft nicht auf den ersten Blick nachvollziehbar. Entsprechend hoch war in den vergangenen Wochen der Beratungsbedarf. Die Landesinnung der Lebensmittelgewerbe hat ihre Mitgliedsbetriebe inbei der Auslegung der neuen Bestimmungen unterstützt und wird dies auch weiterhin tun. „Die nun veröffentlichten Klarstellungen des Finanzministeriums schaffen mehr Rechtssicherheit, zeigen aber auch, wie wichtig es ist, dass solche Regelungen künftig frühzeitig und mit ausreichender Vorlaufzeit herausgebracht werden“, erklärt Ursula Michl-Schwertl, Referentin für das Lebensmittelgewerbe in der WKS.
Ausrichtung an der betrieblichen Praxis
Die Landesinnung sieht sich einmal mehr in ihrer Haltung bestätigt, dass es wichtig ist, gesetzliche Änderungen künftig noch stärker an der betrieblichen Praxis auszurichten. Denn ausreichende Vorlaufzeiten, klare Vorgaben und einfach anwendbare Instrumente sind entscheidend, damit Unternehmen neue Regelungen effizient und rechtssicher umsetzen können.
Gleichzeitig häufen sich in den Betrieben und auch im Innungsbüro die Rückmeldungen und Beschwerden von Konsumentinnen und Konsumenten. Viele zeigen wenig Verständnis dafür, dass einzelne Produkte trotz der Steuerreform nicht dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegen. Tatsächlich richtet sich die steuerliche Behandlung jedoch nicht nach der allgemeinen Wahrnehmung eines Produkts, sondern im Wesentlichen nach dessen zolltariflicher Einreihung. Diese rechtlich verbindlichen Vorgaben lassen keinen Spielraum bei der Anwendung der Steuersätze.
„Unsere Betriebe stehen für Regionalität, Qualität und handwerkliche Lebensmittelproduktion. Sie brauchen Rahmenbedingungen, die ihre Arbeit erleichtern und sie nicht durch zusätzliche Bürokratie erschweren. Wenn Entlastungsmaßnahmen beschlossen werden, muss auch deren Umsetzung praxistauglich sein“, betont Karl abschließend.
Kunden spüren Steuersenkung fast gar nicht
Auch der Lebensmittelhandel hatte in den vergangenen Wochen mit großen Herausforderungen zu kämpfen. „Ich glaube nicht, dass die Steuersenkung eine gute Maßnahme ist, weil es ihr an Hausverstand fehlt. Für uns Händler war die Umstellung mit großem Aufwand und hohen Kosten verbunden. In meinem Geschäft musste ich etwa für regionale Produkte, die ich direkt beziehe, das Kassensystem umprogrammieren. Außerdem habe ich wegen der Änderung der Preise neue Etiketten gebraucht“, erläutert Franz Grubinger, Obmann des Salzburger Lebensmittelhandels, der einen Spar-Markt in der Stadt Salzburg führt.
Für die Kunden habe die Steuersenkung eigentlich keine Bedeutung. Sie werde von ihnen gar nicht wahrgenommen, weil sie so gering ausgefallen ist. „Wenn jemand, der wenig Geld hat, 6 oder 8 € im Monat spart, dann hilft ihm das auch nicht weiter. Hätte man die Steuer auf alle Lebensmittel halbiert, hätte sich das schon ausgewirkt, aber den Staat eine Unmenge an Geld gekostet“, so Grubinger. „Wahrscheinlich wäre es besser gewesen, jenen Menschen, die es wirklich brauchen, einfach 100 € zu geben. Das käme den Staat wesentlich billiger und die Leute hätten etwas davon. So, wie es jetzt ist, bringt es gar nichts“, resümiert der Obmann des Lebensmittelhandels.