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Wann endet der Lehrvertrag?

Das Lehrverhältnis endet in der Regel mit dem im Lehrvertrag vereinbarten letzten Lehrtag.

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Aktualisiert am 21.05.2026

Der Lehrling hat am Ende der Lehrzeit die Möglichkeit, die Lehrabschlussprüfung abzulegen. Wird die Lehrabschlussprüfung vor dem im Lehrvertrag vereinbarten Ende der Lehrzeit abgelegt und bestanden, so endet die Lehrzeit bereits mit Ablauf der Woche, in der die Prüfung absolviert wurde.

Am darauffolgenden Tag beginnt die Weiterbeschäftigungspflicht (oft auch als Behaltezeit bezeichnet). Gesetzlich vorgesehen sind 3 Monate Weiterbeschäftigungszeit, manche Kollektivverträge sehen aber eine Verlängerung der Frist vor. Für die Dauer der Weiterbeschäftigungszeit kann ein befristeter oder unbefristeter Dienstvertrag abgeschlossen werden.

Nach Endigung oder vorzeitiger Auflösung des Lehrverhältnisses ist dem Lehrling ein Lehrzeugnis auszustellen. Dieses Zeugnis muss Angaben über den Lehrberuf und kalendermäßige Angaben über die Dauer des Lehrverhältnisses enthalten. Es können auch Angaben über erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten aufgenommen werden. Angaben, die dem Lehrling das Fortkommen erschweren, sind nicht zulässig.