Was ändert sich 2026 bei den Intrastat-Meldungen?
Ab dem Berichtsjahr 2026 wird die Meldeschwelle für Intrastat-Erklärungen für Importe aus dem EU-Raum auf 5 Mio. € (bisher 1,1 Mio. €) und für Exporte innerhalb der EU auf 1,2 Mio. € (bisher 1,1 Mio. €) angehoben.
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Wird die jeweilige Melde schwelle im Jahr 2026 erreicht, beginnt die Intrastat-Melde Pflicht ab diesem Berichts Monat für die jeweilige Verkehrsrichtung. Die monatliche Meldung kann auf drei Arten erfolgen:
- mittels Formular,
- direkt über die Website der Statistik Austria oder
- mittels des Meldetools RTIC.
Die Erhöhung der Melde schwellen bringt eine Entlastung für heimische Unternehmen. Es werden nur noch etwa 8.100 Unternehmen melde pflichtig sein.
Auch beim grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr in bestimmten Wirtschaftsbereichen (Abschnitte B bis K, M bis O, Q bis T sowie die Gruppe 64.2 und die Abteilung 66 der ÖNACE 2025 oder eine mit diesen Tätigkeiten verbundene Dienstleistung) muss jährlich eine Meldung an Statistik Austria abgegeben werden, wenn die Dienstleistungsimporte und/oder -exporte aus und in die EU und Drittstaaten 500.000 € übersteigen.
Die Meldung erfolgt mittels Formular oder elektronisch über den Internetfragebogen eQuest-Web.