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Was ändert sich beim Dienstzettel?

Der Nationalrat hat am 28.2.2024 in Umsetzung der Richtlinie über transparente Arbeitsbedingungen ein Gesetzespaket beschlossen.

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Aktualisiert am 07.03.2024

Dieses bringt Änderungen unter anderem bei der Dienstzettelpflicht. Es wird voraussichtlich Mitte/Ende März 2024 in Kraft treten. Eine gravierende Folge aus der EU-Richtlinie ist eine Verwaltungsstrafe, die künftig droht, wenn weder ein schriftlicher Arbeitsvertrag noch ein Dienstzettel ausgestellt wird.


Änderungen betreffen nur neue ­Dienst­verhältnisse 

Die Strafdrohung gilt nur für Arbeitsverhältnisse, die nach dem Inkrafttreten neu abgeschlossen werden. Sie unterliegt keiner Kumulation und kann durch (nachträgliche) Ausstellung abgewendet werden. Im Detail muss der Dienstzettel für echte Arbeitsverhältnisse nach dem AVRAG künftig zusätzlich noch weitere Informationen aufweisen. So zum Beispiel über Dauer und Bedingungen einer vereinbarten Probe­zeit. 

Unterstützung durch den Bereich Sozial- und Arbeitsrecht 

Gerne können wir Ihnen ein Muster für einen neuen Dienstzettel zur Verfügung stellen. Aufgrund der besseren Beweiskraft empfehlen wir jedoch gleich die Verwendung eines schriftlichen Dienstvertrages. Die Expert:innen des WKS-Bereichs Sozial- und Arbeitsrecht sind Ihnen bei der Erstellung eines Dienstvertrages gerne behilflich, um etwaige kostspielige Fehler zu vermeiden.