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Was ist bei Kontingentbewilligungen für die kommende Wintersaison zu beachten?

Die aktuelle Verordnung sieht für Salzburg 1.231 Quotenplätze vor. In Saisonspitzen sind zeitlich begrenzte Überschreitungen bis zu 50% möglich. Für eine rasche Erledigung sind folgende Punkte wichtig:

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Aktualisiert am 24.10.2024

Zeitgerechte Einbringung über das eAms-Konto.

Achten Sie auf vollständig ausgefüllte Anträge und legen Sie eine Kopie des Reisepasses bei.

Ersatzkraftverfahren

Für das durchzuführende Ersatzkraftverfahren ist es notwendig, dass die zu besetzenden offenen Stellen spätestens mit der Einbringung des Antrages dem AMS gemeldet werden.

Angabe des gewünschten Beginn- und Enddatums der Beschäftigung.

Das ermöglicht dem AMS im Falle von gesetzlich erzwungenen Laufzeitänderungen der Bewilligungen, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen und die geänderten Laufzeiten Ihren Bedürfnissen anzupassen. Siesparen dadurch Zeit für einen neuen Antrag sowie die damit anfallenden Gebühren.

Achtung: Ab einer Ausschöpfung von 100% können Beschäftigungsbewilligungen nur mehr bis 28. Februar 2025ausgestellt werden. Eine Verlängerung dieser Bewilligungen ist möglich.

Meldung von Beginn und Ende der Beschäftigung binnen drei Tagen an die regionale Geschäftsstelle.

Die Meldung kann am besten über das eAMS-Konto durchgeführt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass freiwerdende Quotenplätze nicht belegt bleiben und zur weiteren Vergabe zur Verfügung stehen.