Weitere Verteuerung für Unternehmen nicht schaffbar
Das neue Erneuerbaren-Energien-Gesetz Verkehr (EEG-V) wird in der geplanten Form zu massiven Preissteigerungen führen und bedroht Unternehmen.
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„Das neue EEG-V wird in der geplanten Form den Treibstoff massiv verteuern. Nachdem die Unternehmen in der Verkehrsbranche seit Ausbruch des Nahost-Konflikts ohnehin mit stark erhöhten Spritpreisen zu kämpfen haben, ist eine weitere Verteuerung nicht akzeptabel. Viele Unternehmen werden versuchen diese erhöhten Kosten weiterzugeben, was aber nicht in allen Branchen möglich ist. Es ist jedenfalls klar, dass das EEG-V die Inflation in fast allen Bereichen des täglichen Lebens anheizen wird“, stellen Maximilian Gruber, Obmann der Sparte Transport und Verkehr und Michael Huber, Obmann der Fachgruppe Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen in der WKS fest.
Gesetz verfehlt seinen Zweck
Peter Kaufmann, Obmann des Salzburger Energiehandels in der WKS, sieht im Entwurf das falsche Instrument zur Förderung von E-Mobilität: „Das erklärte Ziel des Gesetzes ist es, erneuerbare Energie anzukurbeln, aber leider wird der Markt für Biokraftstoffe mit völlig überzogenen Auflagen verunmöglicht und gleichzeitig mit einer Vierfach-Anrechnung von E-Stromquoten gezaubert. Die sogenannte Technologieoffenheit ist im Entwurf nicht zu finden.“
Preissteigerungen und Inflation für alle?
Ziel des EEG-V ist es, einen ambitionierten Ausbaupfad für erneuerbare Energien im Verkehrssektor zu etablieren. Was auf den ersten Blick sinnvoll erscheint, birgt nach Ansicht von Kaufmann erhebliche Risiken in der praktischen Umsetzung: „Das Problem liegt darin, dass die österreichische Umsetzung ideologiegetrieben ist. Seit über einem Jahr verhindert das Umweltbundesamt, dass ausreichend Biokraftstoffe auf den Markt kommen. Diese Situation wird sich nach unseren Einschätzungen fortsetzen. Gleichzeitig führen die neuen Zielvorgaben zu massiven Strafzahlungen, wenn die nahezu unerreichbaren Anforderungen des Gesetzes nicht erfüllt werden können. Diese Kosten werden die Kraftstoffpreise, und somit auch alle Güter des täglichen Bedarfs, weiter in die Höhe treiben.“
Existenzbedrohung für kleine Energiehändler
Bereits während der sogenannten Spritpreisbremse hätten kleinere Energiehändler erhebliche Wettbewerbsnachteile erfahren. Jetzt mit dem EEG-V wird diese Ersparnis um das Hundertfache in eine Belastung umgewandelt.
„Wir befürchten ein Aus für viele kleine Energiehändler“, sagt Kaufmann. „Der Markt wird so erneut zwischen großen und kleinen Anbietern aufgeteilt. Viele kleinere Unternehmen werden die extrem bürokratischen und teilweise sogar rechtlich bedenklichen Anforderungen des EEG-V gar nicht erfüllen können. Die Behörde und das Umweltbundesamt verschleppen seit Monaten HVO-Rohstoffanträge. Zusätzlich ist die konjunkturelle Situation in der Branche sehr angespannt. Viele Energiehändler haben Rückstellungen in Millionenhöhe offen, da sich die Behörde und das Umweltbundesamt Zeit lassen, Biokraftstoffanträge zu prüfen. Das ist aus unserer Sicht ein EU-rechtswidriges Vorgehen und Behördenwillkür“, so der Branchenvertreter weiter.
Appell an die Politik: Entwurf rigoros überarbeiten!
Für die Vertreter der Verkehrs-, Energie- und Kraftstoffbranche steht fest: In seiner aktuellen Form geht das EEG-V an der Realität vorbei: „Wenn der Gesetzesentwurf so kommt, dann bringt das die Inflation zusätzlich in Schwung, schwächt den Wettbewerb und steht in direktem Widerspruch zu den erklärten Zielen der Industriepolitik. Der Entwurf ist abzulehnen und muss rigoros überarbeitet werden. Wir brauchen Technologieneutralität und realistische Ziele anstatt Gold Plating und Mehrbelastungen für Konsumenten und Standort“, betonen Gruber, Huber und Kaufmann unisono abschließend.