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Welche Möglichkeiten bieten ­Erneuerbare- Energie-Gemeinschaften (EEG)?

Für die Energiewende und das Erreichen der Klimaziele hat das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) die rechtliche Grundlage für die Gründung von EEG geschaffen, die es ermöglichen, geeignete Dachflächen sinnvoll für Photovoltaik zu nutzen und den erzeugten Strom regional bzw. für mehrere Verbraucher zu verwenden. 

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Aktualisiert am 28.02.2025

EEG bieten die Chance, in der Region gemeinsam unabhängiger von Energieimporten und den internationalen Energiemärkten zu werden. Mehrere Akteure können sich zusammenschließen und über Grundstücksgrenzen hinweg erneuerbare Energie produzieren, verbrauchen, speichern und verkaufen. Für Unternehmen bieten sich dadurch neue Handlungsspielräume, da sie sich lokal und regional mit Bürgern, Gemeinden und anderen Unternehmen zusammenschließen und mit dieser neuen Form der „Sharing Economy“ die Energiewende gemeinsam vorantreiben können.

Das Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen (SIR) ist erste Anlaufstelle für die Beratung zur Umsetzung von EEG in Salzburg. Für Unternehmen, die sich zunächst im Bereich erneuerbare Energie beraten lassen wollen, bietet das umweltservicesalzburg.at verschiedene, geförderte Checks an.

Das EAG sieht zur Gründung von Energiegemeinschaften mehrere Rechtsformen vor. Eine davon ist die Genossenschaft. Als Gesellschaftsform ist die Genossenschaft, vereinfacht gesagt, zwischen dem Verein und der GmbH angesiedelt, indem sie die offene Mitgliedschaft des Vereins mit der auf wirtschaftliches Arbeiten ausgelegten Organisationsstruktur der GmbH vereint. Genossenschaften bieten sich für regionale EEG-Projekte an, vor allem bei Beteiligung von öffentlichen Institutionen. Vereine hingegen sind für kleinere, lokale EEG mit wenigen Mitgliedern geeignet. Aber auch Kapital- und Personengesellschaften sind für EEG möglich.

Institut für Raumordnung und Wohnen (SIR). Erneuerbare- Energi­e­-Ge­mein­schaften (EEG).