Wie geht es bei der EUDR weiter?
EUDR: EU-Kommission präsentiert Review-Paket und mögliche Anpassungen bei Anwendungsbereich und Produkten.
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Am 4. Mai hat die Europäische Kommission ihr Review-Paket zur EUDR (EU-Entwaldungsverordnung) vorgestellt und damit zusätzliche Maßnahmen zur Umsetzung vorgelegt. Die Kommission kommt in ihrem Bericht zu dem Ergebnis, dass die bisherigen Vereinfachungen (Anpassungen im Dezember, FAQs, Leitlinien) bereits zu einer Reduktion des bürokratischen Aufwands um rund 75 % geführt haben. Vor diesem Hintergrund sind derzeit keine weiteren Änderungen am Verordnungstext selbst geplant. Dennoch wird der Anwendungsbereich der Verordnung über den Entwurf zur Anpassung von Anhang I erneut überprüft und zur Konsultation gestellt.
Der Entwurf des delegierten Rechtsakts sieht insbesondere folgende Anpassungen vor:
- Erweiterung des Anwendungsbereichs, z. B. um ausgewählte nachgelagerte Produkte wie löslichen Kaffee und bestimmte Palmöl-Derivate
- Einschränkung des Anwendungsbereichs, u. a. durch Herausnahme einzelner Produktgruppen wie bestimmte Ledererzeugnisse oder wiederaufbereitete Reifen
- Ausnahmeregelungen, etwa für Produktmuster, bestimmte Verpackungen oder gebrauchte Waren
Die öffentliche Konsultation zu diesem Entwurf endete am 1. Juni 2026.