Wie lange dauert die Behaltezeit von ausgelernten Lehrlingen?
Nach Beendigung der Lehrzeit bzw. nach der erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung (falls diese vor Lehrvertragsende abgelegt wird) müssen Sie den Lehrling noch drei Monate in seinem erlernten Beruf in Ihrem Unternehmen weiter beschäftigen. Diese Zeit wird als Weiterbeschäftigungszeit oder Behaltezeit bezeichnet.
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Aktualisiert am 09.04.2026
- Reduzierte Weiterbeschäftigungszeit
Wenn der Lehrling in Ihrem Unternehmen nur die Hälfte oder weniger als die Hälfte der festgesetzten Lehrzeit absolviert hat, dann sind Sie nur zur Weiterbeschäftigung im halben Ausmaß verpflichtet (1,5 Monate). - Erweiterte Weiterbeschäftigungszeit
Durch Bestimmungen in einzelnen Kollektivverträgen kann die Dauer der Weiterbeschäftigung auch mehr als drei Monate betragen. Der Kollektivvertrag im Handel sieht beispielsweise eine Weiterbeschäftigungszeit von fünf Monaten vor. Der Kollektivvertrag für eisen- und metallverarbeitende Gewerbe sieht sechs Monate vor.
Zur Erfüllung der Weiterbeschäftigungspflicht kann für die Dauer der gesetzlichen bzw. kollektivvertraglich vorgeschriebenen Behaltezeit auch ein befristetes Dienstverhältnis abgeschlossen werden.