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Robert Kneschke - stock.adobe.com
© Robert Kneschke - stock.adobe.com

WKS-Steuerfrühstück: Steuerliche Gewinnermittlung für Kleinbetriebe

Am 28. April, 9 bis 11.30 Uhr, findet im Plenarsaal der WK Salzburg das WKS-Steuerfrühstück zum Thema „Steuerliche Gewinnermittlung für Kleinunternehmen“ statt.

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Aktualisiert am 26.03.2026

Alle Jahre wieder – bis spätestens 30. Juni – müssen nicht steuerlich vertretene Abgabepflichtige für das vorangegangene Jahr die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Betroffene sollten sich rechtzeitig mit der Frage befassen, wie sie den steuerlichen Gewinn für ihr Kleinunternehmen einfach und/oder steuerschonend ermitteln können.

Praxisrelevante Informationen rund um das Thema „Steuerliche Gewinnermittlung für Kleinunternehmen“ erhält man im Rahmen des WKS-Steuerfrühstücks am 28. April in der WKS. Besprochen werden Grundzüge der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und ausgewählte Betriebsausgaben. Wie kann ich meine Investitionen steueroptimal abschreiben?

Unter welchen Voraussetzungen kann ich die Kosten für meinen Arbeitsplatz geltend machen? Welche Reisekosten können geltend gemacht werden, und wie sind betrieblich genutzte Fahrzeuge im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung zu behandeln? Was ist der steuerliche Gewinnfreibetrag und wie wirkt sich der Investitionsfreibetrag steuerlich aus? Fragen wie diese stehen auf dem Programm und werden beantwortet. Im Sinne der Verwaltungseinsparung sollte auch überlegt werden, ob eine steuerliche Pauschalierungsvariante sinnvoll ist. Ein Überblick über mögliche Pauschalierungen mit Detailinfos zur Basis- und Kleinunternehmerpauschalierung hilft bei der Entscheidung.

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