Finanzielle Gebarung der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Tirol
Voranschlag | Rechnungsabschluss
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Rechtsgrundlage
Die Erstellung des vorliegenden Rechnungsabschlusses erfolgte im Sinne des § 12, der für alle Wirtschaftskammern und deren Unterorganisationen verbindlichen Haushaltsordnung.
Kontenplan nach Rechnungslegungsgesetz (RLG)
Die Darstellung erfolgt nach dem Rechnungslegungsgesetz (RLG) unter Zugrundelegung des österreichischen Einheitskontenrahmens. Die Gliederungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ist an die Bestimmungen der §§ 224 und 231 Unternehmensgesetzbuch (UGB) angepasst.
Steuerrechtliche Situation
Die Kammer ist gemäß § 1 Körperschaftsteuergesetz in ihrem gesetzlich definierten Aufgabenbereich von der Körperschaftsteuer befreit. Infolge des Fehlens der Unternehmereigenschaft ist sie gemäß § 2 Umsatzsteuergesetz nicht umsatzsteuerpflichtig und damit auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Lediglich mit den von ihr unterhaltenen Betrieben gewerblicher Art (BgA) unterliegt die Kammer sowohl der Ertragsteuer- als auch der Umsatzsteuerpflicht.
Rücklagen
In Anlehnung an die Bestimmungen des RLG werden grundsätzlich Aufwendungen und Erträge - Aufwendungen zu Lasten und die Erträge zugunsten zweckgebundener Rücklagen - über die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgswirksam dargestellt. Umwidmungen von Rücklagen werden gemäß § 8 (5) der Haushaltsordnung erfolgsneutral dargestellt.
Darstellung von Beträgen
SAP – systembedingt werden in den Tabellen der Gewinn- und Verlustrechnung Erlöspositionen als Minusbeträge und Aufwandspositionen als Plusbeträge dargestellt.