Betriebsübergaben Tourismus: Vorschläge zur Erleichterung
Tourismus-Betriebsübergabepaket: Maßnahmen für steuerliche Entlastung, Förderung und eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge
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Folgende Vorschläge könnten wesentlich zur Erleichterung beitragen:
1. "Betriebsübergabe"-Freibetrag
Wenn die Unternehmensveräußerung zu hoch besteuert ist, führt dies dazu, dass der Firmenwert reduziert oder Reserven aufgebraucht werden, um die Steuerbelastung gering zu halten.
- Erhöhung Freibetrag für den Veräußerungsgewinn
Der Freibetrag für Veräußerungsgewinne wurde seit 1975 nicht mehr angepasst, er soll ab 2027 von 7.300 Euro auf 45.000 Euro angehoben werden und das Berufsverbot für die Nutzung des "Hälftesteuersatzes" entfallen.
(im Regierungsprogramm vorgesehen) - Erhöhung des Freibetrags für die Übertragung betrieblicher Grundstücke
Der Freibetrag in der Höhe von bis zu EUR 900.000 gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG soll angesichts der Grundstückspreis- und Inflationsentwicklung der vergangenen Jahre spürbar um 25 % angehoben werden. - Erhöhung des Freibetrags der Grunderwerbssteuer bei Betriebsübertragungen im Rahmen des NeuFög
Bei Betriebsübertragungen gibt es bei der Grunderwerbsteuer einen Freibetrag bis zu 75.000,- Euro. Da dieser schon länger nicht mehr angepasst wurde, ist eine der Inflation angepasste Erhöhung des Freibetrags erforderlich.
2. Verlängerung der Grace Period
Verlängerung der Grace Period im Betriebsanlagenrecht bei Betriebsübergaben von 2 auf 5 Jahre. Bei den laufenden Überprüfungen soll auch künftig vermehrt das Prinzip „Beraten statt Strafen“ greifen.
(im Regierungsprogramm vorgesehen)
3. Verstärkung der Gewerbliche Tourismusförderung
Förderschwerpunkt für Investitionen anlässlich Betriebsübergabe setzen.
(im Regierungsprogramm vorgesehen)
4. Abschaffung der Altersgrenze für den Hälftesteuersatz
Um in den Genuss des Hälftesteuersatzes zu kommen, muss der Verkäufer bzw. die Verkäuferin mindestens 60 Jahre alt sein. Diese Altersgrenze ist im Vergleich zu anderen Ländern hoch. Sie hat zur Folge, dass Unternehmer:innen häufig mit dem Verkauf warten, bis sie das entsprechende Alter erreicht haben. Diese Altersgrenze soll abgeschafft werden, damit das Unternehmen zum wirtschaftlich richtigen Zeitpunkt übergeben werden kann.
5. Senkung der Mindestbesitzdauer für die Verteilung des Veräußerungsgewinns
Auf Antrag des Steuerpflichtigen kann zur Progressionsminderung der Veräußerungsgewinn gleichmäßig auf drei Jahre verteilt werden, wenn der Betrieb seit sieben Jahren besteht. Die Mindestbesitzdauer soll abgesenkt werden. Wünschenswert wäre auch die Ausdehnung der Verteilungsmöglichkeit des Veräußerungsgewinns (Progressionsermäßigung) von 3 auf 5 Jahre.
6. "Betriebsübernahme"-Abschreibung
Bei einer Betriebsübernahme kommt es oft zu notwendigen Investitionen. Betriebsübernehmer:innen sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Investitionen in den Betrieb in den ersten drei Jahren sofort abschreiben zu können.
7. "Lohnnebenkosten-Vorteil" bei Betriebsübergaben
Neugründer;innen müssen für beschäftigte Personen keine Dienstgeberanteile zum Wohnbauförderungsbeitrag und keine Beiträge zur Unfallversicherung entrichten (Neugründungs-Förderungsgesetz). Dadurch reduzieren sich die Lohnabgaben um circa sechs Prozent. Betriebsübernahmen sollen hier mit Neugründung gleich gestellt werden, sodass auch Betriebsübernehmer:innen von einem "Lohnnebenkosten-Vorteil" profitieren.
8. "Betriebsübergabe" – Sondersteuersatz
Das Steuersystem führt bei Betriebsübergaben zu sehr hohen Steuersätzen (Progressionseffekt). Um die für die Unternehmen negative Auswirkungen abzumildern, sollen Veräußerungsgewinne über den Freibetrag hinaus mit einem Sondersteuersatz von 20 Prozent mit Endbesteuerungswirkung besteuert werden. Werden Veräußerungsgewinne in Altersvorsorgeprodukte der übergebenden Unternehmergeneration investiert, sollten sie steuerfrei behandelt werden.
9. Nutz- und kombinierbare Begünstigungen
Mehrere Begünstigungen sollten nutz- und kombinierbar gemacht werden können, beispielsweise Steuerfreibetrag und Sondersteuersatz.
10. Beteiligungsfreibetrag einführen
Um privates Kapital auch für Unternehmensnachfolgen zu mobilisieren, sollen private Beteiligungen an Übernahmen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro als Freibetrag über fünf Jahre absetzbar sein.
11. Etablierung eines staatlichen/privaten Nachfolge-Beteiligungsfonds
Der staatlich bzw. privat finanzierte Fonds soll in Ergänzung zum AWS-Mittelstandsfonds Nachfolger:innen aus dem KMU-Bereich bei der Aufbringung des für die Übernahme eines Unternehmens erforderlichen Eigenkapitals unterstützen. Die Nachfolger:innen sollen bis zu zehn Jahre Zeit haben, die Anteile des Beteiligungsfonds zurückzukaufen.
- Niederschwelliges Risikokapital
Zur Verbesserung des Zugangs zu Risikokapital soll die Finanzierung von Unternehmensnachfolgen in den in Umsetzung befindlichen Dachfonds berücksichtigt werden. Der Dachfonds, der seine Mittel breit auf mehrere Zielfonds streut, könnte dabei auch gezielt Fonds berücksichtigen, die Nachfolgefinanzierungen abdecken.
12. Verwendungsänderung - Thematik Raumordnung
In der Raumordnung sollten Anreize für die alternative Nutzung von Leerständen entwickelt werden.
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Stand: Juli 2026