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Eine Person tippt auf einem Laptop, der auf einem dunkelbraunen Holztisch steht. Vot dem Bildschirm sind Symbole zu sehen, ein Roboter in einem Kreis, rundherum Sprechblasen mit drei Strichen und leuchtende Punkte
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Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

KI-Inhalte im Tourismus: Neue Kennzeichnungspflichten ab 2.8.2026

KI-Kennzeichnungspflicht in Gastronomie, Hotellerie, Freizeit- & Sportbetrieben, Reisebüros, Kino-, Kultur- & Vergnügungs­betrieben sowie Gesundheitsbetrieben

Lesedauer: 3 Minuten

21.08.2026
Seit 2. August 2026 gelten aufgrund der KI-Verordnung (EU AI Act) neue Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für gewisse KI-Anwendungen und KI-generierte Inhalte.

Die Transparenzpflichten sind in Artikel 50 KI-Verordnung geregelt und treffen im Wesentlichen große Anbieter von KI-Systemen. Die Kennzeichnungspflicht von KI-Inhalten gilt aber auch für Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Allerdings muss nicht jeder mit KI erstellte Inhalt gekennzeichnet werden, sondern nur die Folgenden: 

KI-gestützte Kundenkommunikation

Setzt ein Betrieb einen Chatbot oder Sprachassistenten ein, der direkt mit Gästen oder Kunden kommuniziert, müssen diese darüber informiert werden, dass sie mit einer KI interagieren. Dies gilt jedoch nicht, wenn für die Nutzer ohnehin offensichtlich ist, dass es sich um ein KI-System handelt. 

Beispiele:

  • Chatbot auf der Webseite
  • Automatisierte KI-Kundenkommunikation ohne menschliche Beteiligung

Die Verwendung von KI zur Unterstützung bei der Erstellung von E-Mails oder Antworten hat noch keine Kennzeichnungspflicht zur Folge, sofern die KI nicht selbst direkt mit Gästen oder Kunden interagiert. Eine von Mitarbeiter:innen geprüfte und versendete Nachricht muss daher grundsätzlich nicht als KI-Kommunikation gekennzeichnet werden.

Deepfakes (Täuschend echte KI-Inhalte)

Besondere Transparenzpflichten gelten für KI-generierte oder KI-bearbeitete Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die echten Personen, Orten, Gegenständen oder Ereignissen ähneln und Betrachtern fälschlicherweise als authentisch oder wahrheitsgetreu erscheinen würden.

Beispiele:

  • KI-generierte Videos mit scheinbar echten Gästen
  • KI-generierte realer Hotels, Wellnessbereiche oder Ausflugsziele, die für authentische Aufnahmen gehalten werden könnten
  • künstlich erzeugte Stimmen oder Videobotschaften realer Personen

Nicht jede KI-generierte Darstellung ist automatisch ein Deepfake. Wenn sie Teil eines offensichtlich künstlerischen, kreativen, oder fiktiven Werkes sind, beschränken sich die Transparenzpflichten auf eine Offenlegung in geeigneter Weise, die die Darstellung nicht behindert.

KI generierte Texte von öffentlichem Interesse, die ohne Prüfung durch einen Menschen veröffentlicht werden

Eine Kennzeichnungspflicht kann für automatisch veröffentlichte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse bestehen, wenn keine inhaltliche menschliche Kontrolle und redaktionelle Verantwortung erfolgt. Werden KI-generierte Texte vor der Veröffentlichung geprüft und verantwortet, ist keine Kennzeichnung erforderlich.

Beispiel:

  • KI-generierte Beiträge zu politischen oder gesellschaftlichen Themen ohne menschliche Kontrolle
  • Ein touristischer Newsletter kann betroffen sein, wenn er Informationen zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse enthält und ohne menschliche inhaltliche Prüfung veröffentlicht wird.

Was bedeutet das für Tourismus- und Freizeitbetriebe?

Die neue KI-Kennzeichnungsplichten ändern nichts daran, dass Betriebe in der Hotellerie, Gastronomie sowie der Freizeit-, Kultur- und Gesundheitswirtschaft weiterhin die KI nutzen können. Grundsätzlich löst die Nutzung von KI selbst noch keine Kennzeichnungspflicht aus. Der Einsatz von KI bleibt daher weiterhin erlaubt und kann Betriebe bei zahlreichen Aufgaben unterstützen, etwa bei der Erstellung von Webseiten- und Social-Media-Content, Formulierung von Angebotstexten oder Gästekommunikation und Kundenservice. Entscheidend ist vielmehr, welcher Inhalt erstellt wird und wie dieser in weiterer Folge eingesetzt wird.

KI-generierte Inhalte sollten deshalb:

  • vor der Veröffentlichung geprüft,
  • Mitarbeiter:innen sensibilisiert und
  • Verbraucher:innen bei Bedarf transparent über die Verwendung von KI informiert werden.
  • "Dieser Inhalt wurde mit Unterstützung von KI erstellt."
  • kann in vielen Fällen ausreichend sein

Die Europäische Kommission bietet auch einen Compliance Check an, der hier abrufbar ist: AI Act Compliance Checker.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

AI Act: Pflichten für Unternehmen

Leitlinie für die Kennzeichnung und Offenlegung KI-generierter Inhalte

Verhaltenskodex für die Transparenz von KI-generierten Inhalten

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