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Ein moderner, leerer Flugsteig bei großen Glasfenstern, aus denen man bei Sonneneinstrahlung ein sich im Steigflug befindliches Flugzeug beobachten kann.
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Reisebüros, Fachgruppe

Einigung hinsichtlich der Fluggastrechte-Verordnung

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

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17.06.2026

Die EU hat sich nun vorläufig auf eine Reform der Fluggastrechte geeinigt, die bereits im Jahr 2013 vorgeschlagen wurde. Während die Entschädigungsregeln bestehen bleiben, gibt es Änderungen bei Regelungen zu Handgepäck, Familienplätzen und Transparenz - Flugreisen sollen für Verbraucher fairer und übersichtlicher gestaltet werden.

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  • Die Schwellenwerte und Beträge für die Grundentschädigung bleiben unverändert: ab 3 Stunden Verspätung gilt: 250 EUR für Flüge bis zu 1.500 km, 400 EUR für Flüge innerhalb der EU und Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km sowie 600 EUR für alle anderen Flüge. Dieselben Sätze gelten, wenn Flüge komplett ausfallen und zumindest dann, wenn die Airline weniger als 14 Tage vorher darüber informiert. Damit hat sich die EU-Kommission gegen frühere Forderungen einiger Staaten durchgesetzt, die Schwelle auf vier bis sechs Stunden anzuheben. Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von außereuropäischen Unternehmen, deren Maschinen in der EU abheben.
    Ausnahme: Fluggesellschaften können die Entschädigung bei den längsten Flügen um 50 % kürzen, wenn eine Umbuchung angeboten wird und die Verspätung bei der Ankunft vier Stunden nicht überschreitet.
  • Fluggesellschaften müssen künftig klar ausweisen, welche Kosten für Handgepäck anfallen. Sie dürfen zwar weiterhin Tarife ohne Handgepäck anbieten, doch in Vergleichsportalen müssen die angezeigten Preise den Tarif mit Handgepäck anzeigen – zumindest an den oberen Positionen. Ziel ist es, versteckte Gebühren zu verhindern und Buchungen verständlicher zu machen.
  • Bei jeder Störung, die einen Entschädigungsanspruch auslösen könnte, müssen Fluggesellschaften die Fluggäste innerhalb von 96 Stunden nach der Ankunft elektronisch über ihre Rechte und die Vorgehensweise bei der Geltendmachung informieren (Fluggesellschaften sind nicht verpflichtet, vorausgefüllte Entschädigungsformulare zu versenden).
  • Fluggesellschaften müssen Entschädigungsansprüche unverzüglich bestätigen und innerhalb von 30 Tagen antworten, entweder durch Zahlung oder durch eine klare, begründete Ablehnung.
  • Es dürfen künftig keine Zusatzgebühren mehr verlangt werden, wenn Eltern neben ihren Kindern (bis 14 Jahre) sitzen möchten. Auch Personen mit eingeschränkter Mobilität (sowie Begleitpersonen) müssen ohne Aufpreis nebeneinandersitzen. Es werden spezifische und verstärkte Rechte für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität (PRM), Kinder, unbegleitete Minderjährige, schwangere Passagiere und Familien eingeführt.
  • Wird innerhalb von drei Stunden keine Umbuchung angeboten, können die Fluggäste ihre Umbuchung selbst organisieren und bis zu 400 EUR des ursprüngliche Ticketpreises zurückfordern.

Der vorläufige Gesetzestext muss noch vom Europäischen Parlament als auch vom Rat formell gebilligt und verabschiedet werden. Der endgültige Text wird dann im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und soll 12 Monate nach seinem Inkrafttreten gelten. Sobald der vereinbarte Gesetzestext vorliegt, werden wir eine detailliertere Analyse vorlegen, einschließlich einer Bewertung der Bestimmungen, die für Reisevermittler von besonderer Bedeutung sind.

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