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Person mit Brille und Hut sitzt mit einem Laptop im Wartebereich bereit zum Abflug
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Reisebüros, Fachgruppe

Die Pauschalreiserichtlinie / Das Pauschalreisegesetz

Alle Infos zum österreichischen Pauschalreisegesetz

Lesedauer: 1 Minute

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Rechtliches

Standardinformationsblätter

PauschalreisenDeutschEnglisch

Fälle in denen ein Hyperlink zur Informationserteilung
verwendet wird (Online)

Anhang I Teil A

Annex I
Part A

Fälle in denen kein Hyperlink verwendet wird (stationärer Vertrieb)Anhang I
Teil B

Annex I
Part B

Fälle der verlinkten Onlinebuchung (Click-through-Buchung)Anhang I
Teil C

Annex I
Part C

Verbundene Reiseleistungen
DeutschEnglisch

Fälle in denen der Unternehmer, der online angebotene verbundene Reiseleistungen vermittelt, ein Beförderer ist, der ein Ticket für Hin- und Rückbeförderung verkauft (z.B. Airline, Busunternehmer).

Anhang II
Teil A

Annex II
Part A

Fälle in denen der Unternehmer, der online angebotene verbundene Reiseleistungen vermittelt, kein Beförderer ist, der ein Ticket für Hin- und Rückbeförderung verkauft.

Anhang II
Teil B

Annex II
Part B

Fälle in denen Verträge bei gleichzeitiger physischer Anwesenheit von Unternehmer und Reisenden geschlossen werden.
Der Unternehmer ist kein Beförderer, der ein Ticket für die Hin- und Rückbeförderung verkauft.
Anhang II
Teil C

Annex II
Part C

Verbundene Reiseleistung durch gezielte Onlinevermittlung
DeutschEnglisch
Fälle in denen der Unternehmer, der online angebotene verbundene Reiseleistungen vermittelt, ein Beförderer ist, der ein Ticket für Hin- und Rückbeförderung verkauft.Anhang II
Teil D

Annex II
Part D

Fälle in denen der Unternehmer, der online angebotene verbundene Reiseleistungen vermittelt kein Beförderer ist, der ein Ticket für Hin- und Rückbeförderung verkauft.

Anhang II
Teil E

Annex II
Part E

Verbundene Reiseleistung durch gezielte Vermittlung im stationären Bereich
Deutsch

Streng genommen gibt es für die gezielte Vermittlung im stationären Bereich kein eigenes Formblatt. Deshalb hat der Fachverband selbst ein passendes Formblatt erstellt.

Alternativ können auch die Formblätter der gezielten Onlinevermittlung mit einem entsprechenden Hinweis, dass es den im Formblatt genannten Link aufgrund der stationären Buchung nicht gibt, verwendet werden. 

Formblatt

Als Hyperlink zur "Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form" können Sie folgenden Link verwenden: www.justiz.gv.at/pauschalreisegesetz

Novelle Pauschalreiserichtlinie 2026

Literaturempfehlungen

Stand: 18.04.2024

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