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Ein Lehrling der Installations- und Energietechnik bekommt seinen Gesellenbrief überreicht
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Neue Ausbildungsordnung Installations- und Energietechnik

Inhalte, Module, Fristen und Übergangsregeln für die neue Lehre ab 1. Jänner 2027

Lesedauer: 1 Minute

11.08.2026
Die Ausbildungsordnung für Installations- und Energietechnik regelt den Aufbau der Lehre, die Ausbildungsinhalte sowie die Grund-, Haupt- und Spezialmodule. Sie bildet die rechtliche Grundlage für die Berufsausbildung und definiert die Kompetenzen, die Lehrlinge in Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnik erwerben.

Die neue Ausbildungsordnung Installations- und Energietechnik wurde am 13. Juli 2026 vom Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus kundgemacht.

Aufbau und Dauer der neuen Lehre:

  1. Grundmodul (Dauer: 2 Jahre)
  2. Hauptmodul Wasser und Wärme (Dauer: 1,5 Jahre) / Hauptmodul Lüftung (Dauer: 1 Jahr)
  3. Spezialmodul Klima- und Automatisierungstechnik (möglich, aber nicht verpflichtend; Dauer: 0,5 Jahre)

Fristen:

  1. Die Ausbildungsordnung Installations- und Energietechnik (neu) tritt mit 1. Jänner 2027 in Kraft, sodass eine Lehre gemäß der neuen Ausbildungsordnung ab diesem Zeitpunkt begonnen werden kann.
  2. Lehrabschlussprüfungen in der Lehre Installations- und Energietechnik (neu) können ab 1. Jänner 2030 abgelegt werden.
  3. Die Lehre Installations- und Gebäudetechnik (alt) kann bis 31. Dezember 2026 begonnen werden.
  4. Lehrabschlussprüfungen in der Lehre Installations- und Gebäudetechnik (alt) können bis 31. Dezember 2029 abgelegt werden.

Übergangsbestimmungen zum Eintritt in die Lehre Installations- und Energietechnik (neu):

  1. In die Lehre Installations- und Energietechnik (neu) kann nur aufsteigend nach Lehrjahren eingetreten werden: Lehrlinge, deren erstes Lehrjahr vor dem 1. Jänner 2028, deren zweites Lehrjahr vor dem 1. Jänner 2029 oder deren drittes Lehrjahr vor dem 1. Jänner 2030 enden würde, sind in der Lehre Installations- und Gebäudetechnik (alt) auszubilden.
  2. Lehrlinge, die mit 1. Jänner 2027 in der Lehre Installations- und Gebäudetechnik (alt) ausgebildet werden oder aufsteigend nach Lehrjahren, wie vorher beschrieben, nicht in die Lehre Installations- und Energietechnik (neu) eintreten können, sind bis zum Ende der vereinbarten Lehrzeit gemäß der Ausbildungsordnung Installations- und Gebäudetechnik (alt), auszubilden und können bis ein Jahr nach Ablauf der vereinbarten Lehrzeit zur Lehrabschlussprüfung gemäß der Ausbildungsordnung Installations- und Gebäudetechnik (alt), zur Lehrabschlussprüfung antreten.
  3. Gemäß der Ausbildungsordnung Installations- und Gebäudetechnik (alt) absolvierte Ausbildungszeit ist auf die Lehrzeit für die Lehre Installations- und Gebäudetechnik (neu) zur Gänze anzurechnen.

Ausbildungsinhalte finden sich in der Ausbildungsordnung Installations- und Energietechnik

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