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Sanierungsoffensive 2027: Förderung für den Kesseltausch

Antragsfristen, Förderhöhen und Voraussetzungen für den Heizungstausch

Lesedauer: 3 Minuten

28.10.2026
Die Sanierungsoffensive 2027 fördert den Umstieg von fossilen Heizsystemen auf klimafreundliche Alternativen. Für den Kesseltausch stehen bis zu 6.000 Euro sowie zusätzliche Boni für Solarthermie und Tiefenbohrungen bereit. Anträge für Maßnahmen 2026 sind ab 2. November möglich, für 2027 ab 4. Jänner. Einkommensschwache Haushalte können künftig von höheren Förderungen profitieren. Die WKO informiert über Förderhöhen, Voraussetzungen und Antragstellung.

Seit 15.10.2026 sind die neuen Informationsblätter auf www.sanierungsoffensive.gv.at abrufbar. Aus unserer Sicht ergibt sich daraus ein getrennter Ablauf für Maßnahmen im Jahr 2026 und für Maßnahmen ab 2027:

Hinweis
Ablauf 2026 
Registrierung und Antragstellung ab 2. November 2026 möglich Gefördert werden Leistungen, die ab 7. Oktober 2026 erbracht wurden. Anträge und Registrierungen können so lange eingereicht werden, bis der Zusagerahmen 2026 ausgeschöpft ist, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2026.

→ Infoblatt Kesseltausch 2026

Hinweis
Ablauf ab 2027
Antragstellung ab 4. Jänner 2027 möglich

→ Infoblatt Kesseltausch 2027

Bis zum Start können einzelne Förderbedingungen noch präzisiert werden. Die Förderhöhen stehen jedoch bereits fest – ACHTUNG: Unterscheiden Sie zwischen Leistungen aus 2026 und aus 2027.

Kesseltausch: So hoch ist die Förderung

Für den Tausch einer Öl-, Gas-, Kohle- oder Elektrospeicherheizung in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern gibt es maximal:

  • 6.000 Euro für eine Pellets-, Hackgut- oder Stückholzheizung
  • 5.000 Euro für eine Wärmepumpe (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)
  • 4.000 Euro für einen klimafreundlichen oder hocheffizienten Nah- oder Fernwärmeanschluss

Zusätzlich sind Boni möglich: 2.500 Euro für eine gleichzeitig errichtete thermische Solaranlage mit mindestens 6 m2 Bruttokollektorfläche sowie 5.000 Euro für eine neue Tiefenbohrung oder Brunnenanlage bei Sole-Wasser- bzw. Wasser-Wasser-Wärmepumpen.

Solarbonus 

Wer im Zuge der Kesseltausch-Förderung seine Öl- oder Gasheizung gegen ein erneuerbares Heizsystem austauscht und dabei eine Solarwärme-Anlage installiert, bekommt den Solarbonus zusätzlich zur regulären Fördersumme. Der Solarbonus wird für thermische Solaranlagen und PVT-Hybridkollektoren gewährt (reine Photovoltaik-Anlagen sind nicht Teil des Solarbonus).

Die wichtigsten Voraussetzungen

  • Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden, also vor Baubeginn sowie vor Lieferungen und Leistungen.
  • Fernwärme hat Vorrang: Holzheizungen und Wärmepumpen werden nur gefördert, wenn ein Fernwärmeanschluss technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
  • Die neue Heizung muss von einem befugten Fachbetrieb installiert werden.
  • Das alte fossile Heizsystem muss außer Betrieb genommen und fachgerecht entsorgt werden.
  • Bei Wärmepumpen gilt eine maximale Vorlauftemperatur von 55 °C. Bei Kältemitteln mit einem GWP-Wert über 150 reduziert sich die Förderung um 20 Prozent.
  • Nach der Fördergenehmigung bleiben neun Monate für Fertigstellung und Endabrechnung.

Neu: Höhere Förderung für einkommensschwache Haushalte

Aus Mitteln des EU-Klima-Sozialfonds ist eine soziale Zusatzförderung vorgesehen. Für entsprechend eingestufte Haushalte sind deutlich höhere Beträge möglich, etwa bis zu 36.180 Euro für Pellets- und Hackgutheizungen oder bis zu 29.615 Euro für Luft-Wasser-Wärmepumpen. Voraussetzung ist unter anderem ein gültiger Bescheid der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS). Die Zusatzförderung steht noch unter dem Vorbehalt, dass die Europäische Kommission den österreichischen Klima-Sozialplan genehmigt.

Antragstellung

Anträge werden ausschließlich online über die Sanierungsoffensive eingebracht. Bereits bei der Einreichung ist ein Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes erforderlich. Eine Kombination mit Landesförderungen ist grundsätzlich möglich, die gesamten Förderungen dürfen die förderungsfähigen Investitionskosten aber nicht übersteigen.

Informationsblätter im Überblick

Kesseltausch 2027:

Sanierungsbonus/Thermische Gebäudesanierung 2027:


Informationen, Stand 27.10.2026