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Die Flagge Estlands weht an einem Fahnenmasten im Wind unter blauem Himmel.
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PPWR in Estland: Verpackungsvorgaben für Unternehmen

Aktueller Umsetzungsstand, zuständige Behörde, Herstellerregister, EPR-Systeme und bevollmächtigte Vertreter in Estland

Lesedauer: 3 Minuten

Stand: 31.08.2026
Die EU-Verpackungsverordnung gilt in Estland unmittelbar. Das nationale Verpackungsrecht wird ergänzend angepasst. Informationen zu Herstellerregister, Organisationen für Herstellerverantwortung, zuständigen Behörden und möglichen Pflichten österreichischer Unternehmen unterstützen bei der Umsetzung. 

Aktueller Umsetzungsstand der PPWR in Estland

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt seit 12. August 2026 unmittelbar in Estland und wird daher nicht in das bestehende estnische Verpackungsgesetz übernommen. Unternehmen müssen die unmittelbar geltenden Anforderungen der PPWR somit direkt beachten.

Das nationale estnische Verpackungsgesetz bleibt weiterhin bestehen, wird jedoch umfassend angepasst und künftig insbesondere jene nationalen Regelungen enthalten, die ergänzend zur PPWR erforderlich sind. Soweit die PPWR unmittelbar anwendbar ist, soll das nationale Recht entsprechende Verweise enthalten.

Geplant sind darüber hinaus spezifische nationale Bestimmungen, unter anderem für Liefer- und Plattformdienste wie Bolt Food, Wolt oder Uber Eats, um auch in diesem Bereich die Einhaltung der neuen Verpackungsanforderungen sicherzustellen.

Der entsprechende Gesetzentwurf befindet sich derzeit im öffentlichen Koordinierungsverfahren. Die Umsetzung erfolgt nach aktuellem Stand planmäßig.

Weitere Informationen: Das estnische Klimaministerium stellt eine Übersicht über die wesentlichen Anforderungen der PPWR und deren Umsetzung in Estland zur Verfügung.

Zuständige Behörden der PPWR in Estland

Für die Gesetzgebung im Bereich Verpackungen ist derzeit das estnische Klimaministerium zuständig:
Kliimaministeerium
Suur-Ameerika 1, 10122 Tallinn
Kontaktperson: Fr. Dagny Repp
E-Mail: dagny.repp@kliimaministeerium.ee
Telefon: +372 625 6495

Für die Überwachung und Kontrolle der gesetzlichen Anforderungen ist das estnische Umweltamt zuständig:
Keskkonnaamet
Roheline 64, 80010 Pärnu
E-Mail: reet.siilaberg@keskkonnaamet.ee
Telefon: +372 5884 9116

Die Datenverarbeitung und Berichterstattung, insbesondere im Zusammenhang mit dem Verpackungsregister, erfolgt über die estnische Umweltagentur:
Keskkonnaagentuur
Kirsi 1, 10616 Tallinn
E-Mail: klienditugi@envir.ee
Telefon: +372 666 0901

Im Herbst 2026 soll darüber hinaus geprüft werden, ob die Zuständigkeit für den Verpackungsbereich künftig auf das Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation übertragen wird. Eine Entscheidung hierzu steht derzeit noch aus.

Herstellerregister gemäß PPWR in Estland

In Estland bleibt das Verpackungsregister „Pakendiregister“ weiterhin bestehen. Die Struktur des Registers sowie die bestehenden Melde- und Berichtspflichten bleiben nach aktuellem Stand grundsätzlich unverändert. Seit 12. August 2026 ergeben sich Änderungen insbesondere hinsichtlich der Frage, wer für die Eingabe der entsprechenden Daten in das Register verantwortlich ist.

Im Zuge der weiteren Umsetzung der PPWR wird das estnische Registrierungssystem künftig an die unionsrechtlichen Anforderungen an Herstellerregister anzupassen sein. Der konkrete Zeitplan für diese Anpassungen steht derzeit noch nicht abschließend fest.

Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs) in Estland

In Estland bestehen mehrere Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs), über die Unternehmen ihre Verpflichtungen im Verpackungsbereich erfüllen können. Dazu zählen insbesondere:

Bevollmächtigter Vertreter (Authorised Representative) für Estland

Im estnischen Verpackungsrecht besteht derzeit keine eigenständige nationale Regelung für einen bevollmächtigten Vertreter im Verpackungsbereich.

Die Erfüllung der bestehenden nationalen Verpflichtungen erfolgt insbesondere über das Verpackungsregister und die Organisationen für Herstellerverantwortung. Im Zuge der weiteren Anpassung des nationalen Rechts an die PPWR können sich diesbezüglich noch Änderungen ergeben.

Hinweis für österreichische Unternehmen

Österreichische Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem estnischen Markt bereitstellen, sollten insbesondere prüfen, ob für sie Registrierungs- und Meldepflichten im estnischen Verpackungsregister bestehen und eine Beteiligung an einer Organisation für Herstellerverantwortung erforderlich ist.

Da sich das estnische Verpackungsrecht derzeit in Anpassung an die PPWR befindet, können sich die nationalen Anforderungen noch ändern.

Über relevante Neuerungen und Anpassungen der estnischen Rechtslage werden wir zeitnah informieren.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen die AußenwirtschaftsCenter Estland sehr gerne zur Verfügung:
AußenwirtschaftsBüro Tallinn
Telefon: +37255576521
E-Mail: tallinn@wko.at 

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