PPWR in Schweden: Verpackungsvorgaben für Unternehmen
Aktueller Umsetzungsstand, zuständige Behörde, Herstellerregister, EPR-Systeme und bevollmächtigte Vertreter in Schweden
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Aktueller Umsetzungsstand der PPWR in Schweden
Eine nationale Begleitgesetzgebung zur Ergänzung der PPWR befindet sich in Schweden derzeit noch in Ausarbeitung. Naturvårdsverket wurde von der schwedischen Regierung beauftragt, Vorschläge für ergänzende nationale Bestimmungen zu erarbeiten, die die unmittelbar geltenden Vorgaben der PPWR dort ergänzen, wo der Verordnung nationale Gestaltungsspielräume verbleiben.
Naturvårdsverket weist zudem darauf hin, dass zahlreiche Detailfragen zur PPWR derzeit noch auf EU-Ebene konkretisiert werden und weitere Leitlinien sowie delegierte und Durchführungsrechtsakte noch ausstehen. Die Behörde aktualisiert ihre Informationsseiten laufend.
Bereits veröffentlicht wurden erste Informationen zu den Auswirkungen der PPWR auf das schwedische Verpackungsrecht, insbesondere zu:
- der Herstellerdefinition,
- den Registrierungs-, Melde- und Berichtspflichten,
- Wiederverwendungssystemen,
- Konformitätsnachweisen sowie
- Kennzeichnungsanforderungen.
Zuständige Behörde der PPWR in Schweden
Die schwedische Umweltbehörde Naturvårdsverket (Swedish Environmental Protection Agency) ist die zentrale nationale Anlaufstelle für Fragen zur erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen sowie zur Umsetzung der PPWR. Sie veröffentlicht laufend Informationen zur Verordnung und aktualisiert ihre Informationsseiten entsprechend dem Stand der europäischen Rechtsentwicklung.
Nähere Infos:
- PPWR-Informationsseite
- Extended producer responsibility for packaging
- Packaging producer – what applies to you? – Spezifische Guidance zu den künftigen Produzentenpflichten unter der PPWR.
Herstellerregister gemäß in Schweden
Die Registrierung und Meldung erfolgt über das Produzentenportal von Naturvårdsverket: Nähere Infos: E-services for producer responsibility
Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs) in Schweden
Nach aktuellem Stand sind in Schweden zwei PROs für Verpackungen zugelassen:
- Näringslivets Producentansvar i Sverige AB (NPA)
Die NPA veröffentlicht zudem regelmäßig Informationen und praktische Hinweise zur PPWR und deren Auswirkungen auf Produzenten. - TMResponsibility AB (TMR)
Bevollmächtigte Vertreter (Authorised Representatives) für Schweden
Die schwedische Umweltschutzbehörde hat vorgeschlagen, künftig sowohl Hersteller aus anderen EU-Mitgliedstaaten als auch Hersteller aus Drittstaaten, welche nicht in Schweden ansässig sind, zur Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters zu verpflichten. Ob und in welcher Form dieser Vorschlag in die nationale Begleitgesetzgebung übernommen wird, ist derzeit noch offen.
Sobald eine entsprechende gesetzliche Grundlage vorliegt, wird diese Übersicht entsprechend ergänzt und aktualisiert.
Nähere Infos:
Hinweis für österreichische Unternehmen
Bereits nach geltendem schwedischem Recht bestehen umfangreiche Registrierungs-, Melde- und Finanzierungsverpflichtungen für Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals auf dem schwedischen Markt bereitstellen. Dies betrifft grundsätzlich auch ausländische Unternehmen, die Waren direkt nach Schweden liefern.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Österreichische AußenwirtschaftsCenter Stockholm gerne zur Verfügung:
Österreichisches AußenwirtschaftsCenter Stockholm
Telefon: +46 8 534 888 40
E-Mail: stockholm@wko.at