PPWR in Malta: Verpackungsvorgaben für Unternehmen
Aktueller Umsetzungsstand, zuständige Behörde, Herstellerregister, EPR-Systeme und bevollmächtigte Vertreter in Malta
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Aktueller Umsetzungsstand der PPWR in Malta
Malta verfügt bereits über ein etabliertes System der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen. Für Hersteller und andere verpflichtete Unternehmen bestehen insbesondere Registrierungs- und Meldepflichten sowie Vorgaben zur Erfüllung der Herstellerverantwortung.
Die Environment and Resources Authority (ERA) stellt hierzu Informationen und Leitfäden zur Verfügung und ist für die Registrierung der verpflichteten Unternehmen sowie die Zulassung und Aufsicht der Systeme zur Erfüllung der Herstellerverantwortung zuständig.
Zu weiteren Anpassungen der nationalen Rechtslage an die PPWR liegen derzeit keine näheren Informationen vor. Über relevante Neuerungen und Anpassungen der maltesischen Rechtslage werden wir zeitnah informieren.
Zuständige Behörde der PPWR in Malta
Zuständige Behörde für den Verpackungsbereich ist die Environment and Resources Authority (ERA). Sie ist insbesondere für die Registrierung der verpflichteten Unternehmen sowie die Zulassung und Aufsicht der Systeme zur Erfüllung der erweiterten Herstellerverantwortung zuständig.
Environment and Resources Authority − Packaging and Packaging Waste
Herstellerregister gemäß PPWR in Malta
Malta verfügt bereits über ein nationales Herstellerregister für Verpackungen. Hersteller, Importeure und andere verpflichtete Marktteilnehmer müssen sich im National Register of Producers of Packaging or Packaging Material registrieren bzw. ihre Registrierung entsprechend den nationalen Vorgaben erneuern.
Die ERA stellt hierfür die erforderlichen Registrierungs- und Erneuerungsformulare sowie weiterführende Informationen zur Verfügung, siehe Packaging and Packaging Waste and Single-Use Plastics − ERA und Packaging Waste − ERA.
Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs) in Malta
Verpflichtete Unternehmen können ihre Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung entweder individuell erfüllen oder sich einem von der ERA zugelassenen Verpackungsrücknahmesystem (Packaging Waste Recovery Organisation) anschließen.
Die entsprechenden Systeme bedürfen einer Zulassung durch die ERA und unterliegen deren Aufsicht.
Bevollmächtigter Vertreter (Authorised Representative) für Malta
Für ausländische Unternehmen besteht die Möglichkeit, einen bevollmächtigten Vertreter (Authorised Representative) für die Erfüllung der entsprechenden Verpflichtungen in Malta zu bestellen.
Die ERA stellt hierfür eine eigene Vorlage, die „Written Mandate Declaration for an Authorised Representative“, zur Verfügung. Damit ist Malta derzeit deutlich weiter als Italien. Für ausländische Unternehmen können daher Vertreterlösungen bereits heute relevant sein.
Informationen und Formulare der ERA
Hinweis für österreichische Unternehmen
Österreichische Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem maltesischen Markt bereitstellen, sollten prüfen, ob sie nach den nationalen Vorschriften registrierungs- und EPR-pflichtig sind.
Dabei ist insbesondere zu klären, ob eine Registrierung im nationalen Herstellerregister erforderlich ist, die Verpflichtungen individuell oder über ein zugelassenes Rücknahmesystem erfüllt werden und ob für Unternehmen ohne Niederlassung in Malta die Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters erforderlich bzw. zweckmäßig ist.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen das AußenwirtschaftsCenter Mailand gerne zur Verfügung, welches Malta in diesem Bereich mitbetreut:
Österreichisches AußenwirtschaftsCenter Mailand
Telefon: +39 02 879 09 11
E-Mail: mailand@wko.at