PPWR in Spanien: Verpackungsvorgaben für Unternehmen
Aktueller Umsetzungsstand, zuständige Behörde, Herstellerregister, EPR-Systeme, bevollmächtigte Vertreter und Pflichten für Unternehmen mit Tätigkeit in Spanien
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Aktueller Umsetzungsstand der PPWR in Spanien
Das spanische Umweltministerium arbeitet derzeit daran, jene Punkte der nationalen spanischen Verpackungsbestimmungen anzupassen, die noch nicht mit der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) konform sind. Eine finale Endversion dieser Gesetzesanpassung liegt bislang noch nicht vor.
Spanien hat jedoch bereits mit der Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) umfassende Verpflichtungen für Haushalts- sowie Industrie- und Gewerbeverpackungen in nationales Recht integriert.
Zuständige Behörde der PPWR in Spanien
Zentrale nationale Anlaufstelle für die Registrierung und Verwaltung im Bereich der Verpackungsverordnung ist das spanische Umweltministerium (Ministerio para la Transición Ecológica y el Reto Demográfico).
Beim Umweltministerium wird das elektronische Herstellerregister (Registro de Productores de Producto) geführt.
Herstellerregister gemäß PPWR in Spanien
Hersteller und Vertreiber von verpackten Produkten – inklusive ausländischer Unternehmen aus EU-Staaten oder Drittländern, die Waren nach Spanien verkaufen – sind verpflichtet, sich elektronisch im Herstellerregister (Registro de productores / Bereich Verpackungen) beim spanischen Umweltministerium einzutragen.
Voraussetzungen für die Registrierung:
- Eine spanische Steuernummer (NIF/NIE).
- Ein Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters mit Sitz in Spanien.
Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs) in Spanien
Für das Recycling und die Entsorgung von Verpackungsabfällen müssen sich Unternehmen einem zugelassenen Entsorgungssystem (Organisation für Herstellerverantwortung / PRO) anschließen:
- Haushaltsverpackungen (B2C): Unternehmen, die verpackte Waren direkt an Endkunden in Spanien liefern, müssen sich dem Rücknahmesystem ECOEMBES (Non-Profit-Organisation) anschließen. Nach Vertragsschluss sind jährliche Mengenmeldungen (getrennt nach Gewicht und Material) abzugeben, auf deren Basis die Lizenzgebühren berechnet werden.
- Gewerbe- und Industrieverpackungen (B2B): Seit 2025 gilt die Verpflichtung zum Anschluss an ein Entsorgungssystem auch für Lieferungen an Gewerbe- und Industriebetriebe.
- Rechnungshinweis: Auf Rechnungen muss verpflichtend angegeben werden, welchem Entsorgungssystem das Unternehmen angehört.
- ECOEMBES bietet mittlerweile über Partner auch Komplettlösungen für industrielle Abfälle an: ECOEMBES All-in-One-Solution.
Die aktuellen Tarife und Preisübersichten nach Verpackungsart und Material sind direkt auf der Website von ECOEMBES abrufbar.
Bevollmächtigte Vertreter (Authorised Representative) für Spanien
Ausländische Unternehmen ohne eigene Niederlassung oder Sitz in Spanien benötigen zwingend einen Bevollmächtigten mit Sitz in Spanien, um die Registrierung im Herstellerregister und die behördlichen Pflichten wahrzunehmen.
Mögliche Dienstleister und Ansprechpartner für die Vertretung sind unter anderem:
- ECOEMBES
- Deutsche Handelskammer in Spanien (AHK Spanien)
- Internationale Umwelt-Dienstleister (z.B. Deutsche Recycling)
Kennzeichnungspflichten auf Verpackungen
In Spanien gelten spezifische Pflichtangaben auf Verpackungen für Endverbraucher zur ordnungsgemäßen Entsorgung:
- Angabe, ob die Verpackung recycelbar ist.
- Piktogramme/Icons, die genau angeben, in welchen Sammelbehälter (Containerfarbe/-typ) die Verpackung entsorgt werden muss.
Hinweis für österreichische Unternehmen
Österreichische Betriebe, die verpackte Waren (B2C oder B2B) nach Spanien liefern, sollten frühzeitig prüfen, ob eine spanische Steuernummer vorliegt, ein bevollmächtigter Vertreter beauftragt wurde und der Anschluss an ein spanisches Sammel- und Verwertungssystem erfolgt ist.
Für Detailfragen und weiterführende Unterstützung steht das zuständige AußenwirtschaftsCenter zur Verfügung:
AußenwirtschaftsCenter Madrid
Ansprechpartnerin: Beatrix Urbach
E-Mail/Kontakt: madrid@wko.at