EU-Taxonomie Verordnung: Neuer Leitfaden unterstützt bei der Berechnung von Verwertungs- und Recyclingquoten
Leitfaden zur Berechnung von Recyclingquoten bei Bauabfällen
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Mit der EU-Taxonomie hat die Europäische Union ein Klassifizierungssystem geschaffen, das festlegt, unter welchen Voraussetzungen wirtschaftliche Tätigkeiten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden können.
Insbesondere im Bau- und Immobiliensektor sieht die EU-Taxonomie für bestimmte Wirtschaftstätigkeiten Anforderungen an die Verwertung und das Recycling von nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfällen vor. Dabei sind je nach Wirtschaftstätigkeit definierte Mindestquoten einzuhalten und nachzuweisen. Die Erfüllung dieser Anforderungen ist ein Baustein auf dem Weg zur Taxonomiekonformität und im Rahmen der Berichterstattung gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung nachzuweisen.
Die praktische Umsetzung dieser Anforderungen stellt sowohl die Bauwirtschaft als auch die Abfallwirtschaft vor Herausforderungen. Während Bauunternehmen Nachweise für einzelne Bauvorhaben benötigen, erfolgt die Behandlung von Abfällen häufig über komplexe Sammel-, Transport- und Behandlungsstrukturen. Eine direkte Zuordnung von Verwertungs- oder Recyclingquoten zu einzelnen Bauprojekten ist daher nicht möglich.
Vor diesem Hintergrund hat der Fachverband Entsorgungs- und Ressourcenmanagement gemeinsam mit der Österreichischen Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft (ÖGNI) und einer Reihe an Expert:innen aus der Bau-, Immobilien- und Abfallwirtschaft einen Leitfaden zur Berechnung von Verwertungs- und Recyclingquoten nicht gefährlicher Bau- und Abbruchabfälle erarbeitet. Ziel des Leitfadens ist die Entwicklung eines nachvollziehbaren und praxisorientierten Berechnungsweges für die geforderten Mindestquotenanforderungen.
Inhalte des Leitfadens
- Methodik zur Berechnung: Beschreibung der Berechnung von Recycling- und Verwertungsquoten auf Standortebene des Abfallbehandlers auf Basis des Input-Output-Prinzips für ein gesamtes Kalenderjahr
- Anhang 1 – Auflistung der Anforderungen resultierend aus den Rechtstexten an die Quoten
- Anhang 2 – Schlüsselnummernkatalog: Überleitung vom europäischen Abfallkatalog auf das österreichische Schlüsselnummernsystem im Falle von nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfällen
- Anhang 3 – Verwertungsverfahren: Auflistung aller Verwertungsverfahren (R-Codes) sowie eine Bewertung, ob diese in die Quoten einfließen dürfen
- Anhang 4 – Musteranfrage: Des Weiteren wurde eine Musteranfrage erstellt, die von Unternehmen der Bau- und Immobilienwirtschaft an Abfallbehandler versendet werden kann, sowie im Audit unterstützend als Teil der Nachweisführung verwendet werden kann