Häufige Fragen zur Personenbetreuung
Antworten auf häufige Fragen zur selbständigen Personenbetreuung in Österreich.
Lesedauer: 1 Minute
⇒ Personenbetreuung umfasst Hilfestellung bei Haushaltsführung, Lebensführung und notwendige Anwesenheiten.
⇒ Medizinische oder pflegerische Tätigkeiten dürfen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen übernommen werden.
⇒ Selbständige Personenbetreuung ist möglich, wenn die konkrete Vertragsgestaltung zur Selbständigkeit passt.
⇒ Wichtige Merkmale der Selbständigkeit sind Vertretungsmöglichkeit, fehlende Weisungsgebundenheit und eigenes Unternehmerrisiko.
⇒ Qualität wird unter anderem durch schriftliche Verträge, Handlungsleitlinien, Dokumentation und Haushaltsbuch unterstützt.
Was ist Personenbetreuung?
Personenbetreuung umfasst Tätigkeiten für die betreute Person, insbesondere Hilfestellung bei der Haushaltsführung und Lebensführung sowie notwendige Anwesenheiten aufgrund der Betreuungsbedürftigkeit.
Dazu zählen zum Beispiel haushaltsnahe Dienstleistungen, Unterstützung im Alltag und Gesellschafterfunktion.
Welche Tätigkeiten gehören zur Betreuung?
Zur Betreuung können insbesondere gehören:
- Mahlzeiten zubereiten
- Reinigungstätigkeiten
- Hausarbeiten
- Pflanzen und Tiere betreuen
- Tagesablauf gestalten
- bei alltäglichen Verrichtungen unterstützen
- Gesellschaft leisten
- Gespräche führen
- gesellschaftliche Kontakte aufrechterhalten
Dürfen Personenbetreuer:innen pflegerische Tätigkeiten übernehmen?
Tätigkeiten aus dem medizinischen Pflegebereich dürfen nicht ohne entsprechende Anordnung ausgeübt werden. Einzelne pflegerische Tätigkeiten können unter bestimmten Voraussetzungen von Ärztinnen, Ärzten oder Angehörigen des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege übertragen werden.
Dazu braucht es unter anderem eine Einwilligung der betreuten Person und eine Einschulung.
Kann 24-Stunden-Betreuung selbständig ausgeführt werden?
Ja. Die Personenbetreuung kann selbständig durchgeführt werden. Entscheidend ist die konkrete Vertragsgestaltung.
Merkmale der Selbständigkeit sind zum Beispiel:
- Vertretung ist möglich
- einzelne Arbeitsleistungen können abgelehnt werden
- die Personenbetreuerin bzw. der Personenbetreuer trägt das Risiko des Verdienstentgang
- keine Weisungsgebundenheit bei der Ausübung der Tätigkeit
Was ist der Vorteil des Gewerbes?
Das freie Gewerbe ermöglicht eine selbständige Tätigkeit. Der Preis kann frei gestaltet werden. Personenbetreuer:innen sind nicht an Mindestlohntarife gebunden und können ihre Tätigkeit selbständig organisieren.
Was ist bei der Qualitätssicherung wichtig?
Es gibt mehrere Pflichten und Maßnahmen, die zur Qualität beitragen. Dazu zählen insbesondere schriftliche Verträge, Handlungsleitlinien, Dokumentation, Haushaltsbuch, Verhaltensregeln, Verschwiegenheit und Zusammenarbeit mit anderen beteiligten Personen und Einrichtungen.
Gibt es Förderung für 24-Stunden-Betreuung?
Förderungen werden für die 24-Stunden-Betreuung ab Pflegestufe 3 gemäß den Bestimmungen des Bundespflegegeldgesetzes gewährt. Zu den detaillierten Förderregelungen gibt das Sozialministerium Auskunft.
Tipp: Sie haben weitere Fragen zur selbständigen Personenbetreuung? Ihre Wirtschaftskammer unterstützt Sie mit Beratung und Informationen.