Lohnordnung Konditoren Niederösterreich, Arbeiter/innen, gültig ab 1.6.2018
- Gültigkeit:
- 1.6.2018 - 31.5.2019
- Gilt für:
- Niederösterreich
Zusatzkollektivvertrag
Lohnvertrag abgeschlossen zwischen der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig der Konditoren (Zuckerbäcker) Niederösterreich, 3100 St. Pölten, Wirtschaftskammer-Platz 1 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.
I. Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt:
a) Räumlich: Für das Bundesland Niederösterreich
b) Fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe, deren Inhaber Mitglieder der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig der Konditoren (Zuckerbäcker) Niederösterreichs sind.
c) Persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Dienstnehmer, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.
II. Wirksamkeit
Dieser Kollektivvertrag (Lohnvertrag) tritt mit 1. Juni 2018 in Kraft und gilt bis 31. Mai 2019.
Mit Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages tritt für dessen Geltungsbereich der bisher geltende Lohnvertrag vom 30. Mai 2017 außer Kraft.
III. Lohnsätze
Der Teilungsfaktor beträgt bei Monatslöhnen 1/167. Dieser Faktor ist auch bei der Berechnung der Stundenlöhne und Zuschläge bei Überzahlungen (über KV) anzuwenden. Monatslohn : 167 = Stundenlohn
Die nachfolgend angeführten Verwendungsgruppen sind für weibliche und männliche Arbeitnehmer gültig.
Lohnkategorie
Monatslohn in Euro | |
---|---|
1. Abteilungsleiterin oder Konditorin mit Meisterprüfung | 1.842,00 |
2. Konditorin nach dem vierten Gesellenjahr | 1.832,00 |
a) zweites bis viertes Gesellenjahr | 1.605,00 |
b) im ersten Gesellenjahr | 1.465,00 |
c) Gesellinnen während der Behaltepflicht | 1.335,00 |
3. Professionisten, Heizer, Kraftfahrer | 1.619,00 |
4. Qualifizierte Arbeiterinnen, Ausführer, Portiere, Wächter, Waffel- und Tütenbäckerinnen | 1.500,00 |
5. Arbeiterinnen bis zu einer 2-jährigen Beschäftigung im Betrieb, Reinigungskräfte | 1.370,00 |
6. Arbeiterinnen bis 4 Monate im Betrieb (ausgen. Lohnkategorie 2) | 1.268,00 |
7. Serviererinnen und Ladnerinnen | |
a) im 1. Jahr der Praxis | 1.304,00 |
b) nach dem 1. Jahr der Praxis | 1.345,00 |
Lehrlingsentschädigung
Lehrlingsentschädigung pro Monat | |
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1. Lehrjahr | EUR 442,00 |
2. Lehrjahr | EUR 586,00 |
3. Lehrjahr | EUR 733,00 |
IV. Tiefkühlzulage
Dienstnehmerinnen, die vom Dienstgeber mit der Beschickung und Entleerung begehbarer Tiefkühlanlagen betraut und hierbei unmittelbar beschäftigt sind, erhalten eine Erschwerniszulage, wenn der Aufenthalt in diesen innerhalb eines Arbeitstages mehr als 1 ½ Stunden beträgt. Die Höhe der Erschwerniszulage beträgt täglich € 10,50 .
V. Begünstigungsklause
Es wird empfohlen, bei Überzahlungen die kollektivvertragliche Euroerhöhung an die Arbeitnehmer weiterzugeben.
St. Pölten, 17. Mai 2018
LANDESINNUNG NIEDERÖSTERREICH DER LEBENSMITTELGEWERBE
BERUFSZWEIG DER KONDITOREN (ZUCKERBÄCKER)
Mag. Thomas Hagmann
Innungsmeister
Mag. Heinrich Schmid
Innungsgeschäftsführer
KommR Johann Ehrenberger
Innungsmeister
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE
Rainer Wimmer
Bundesvorsitzender
Gerhard Reiss
Sekretär
Peter Schleinbach
Bundessekretär