Lohnordnung Konditoren Oberösterreich, Arbeiter/innen, gültig ab 1.2.2021

Gilt für:
Oberösterreich

Lohnvertrag

abgeschlossen zwischen der Landesinnung Oberösterreich der Lebensmittelgewerbe, Hessenplatz 3, 4020 Linz, einerseits, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, andererseits.

I. Geltungsbereich

a) räumlich: Für das Bundesland Oberösterreich

b) fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung OÖ. der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker) 

c) persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge

II. Geltungsbeginn

Dieser Lohnvertrag tritt mit 1. Februar 2021 in Kraft.
Die Laufzeit beträgt 11 Monate. Er kann von den Vertragsschließenden unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, jeweils zum Letzten eines Kalendermonats, mittels eingeschriebenen Briefes, der an die Landesinnung OÖ der Lebensmittelgewerbe bzw. an den Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, zu richten ist, aufgekündigt werden.

III. Löhne

gültig ab 1. Februar 2021

 LohnkategorieStundenlohn in Euro Monatslohn in Euro
1Backstubenleiter/In in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten in der Produktion (ohne Lehrlinge)11,631.942,00
2Konditoren/Innen mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung
  a) Gesellen mit mindestens 5 Gesellenjahren 11,61 1.939,00
  b) Gesellen im 4. und 5. Gesellenjahr 10,93 1.826,00
  c) Gesellen im 2. und 3. Gesellenjahr 9,72 1.623,00
  d) Gesellen im 1. Gesellenjahr 9,13 1.524,00
  e) Gesellen während der Behaltepflicht 8,38 1.400,00
3Kraftfahrer/In9,801.636,00
Sonstige Arbeitnehmer/Innen
  a) ab dem vollendeten 6. Monat des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb 8,98 1.500,00
  b) in den ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb 8,68 1.450,00
5Ladner/Innen und Servierer/Innen
  a) nach 3-jähriger Praxis 9,41 1.572,00
  b) nach einjähriger Praxis 8,98 1.500,00
  c) im 1. Jahr der Praxis (ausgenommen lit. d) 8,80 1.470,00
  d) in den ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb 8,68 1.450,00
6Lehrlingseinkommen/Monat
  im 1. Lehrjahr 2,87 479,00
  im 2. Lehrjahr 3,66 611,00
  im 3. Lehrjahr 4,97 830,00

IV. Begünstigungsklausel

Die bisher in den einzelnen Betrieben gewährten Begünstigungen werden durch diesen Lohnvertrag nicht berührt.

V. Mindestlohn

Die Vertragspartner kommen überein, die Sozialpartnervereinbarung zu € 1.500,- Brutto-Monatslohn in einer letzten Etappe ab 1.1.2022 umzusetzen.


Linz, 25. März 2021


LANDESINNUNG OBERÖSTERREICH DER LEBENSMITTELGEWERBE

KommR Willibald Mandl

Landesinnungsmeister 

Mag. Heinrich Mayr MBA

Innungsgeschäftsführer


ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE

Peter Schleinbach

Bundessekretär

Rainer Wimmer

Bundesvorsitzender

MaraMarkovic

Branchensekretärin