Lohnordnung Konditoren Salzburg, Arbeiter/innen, gültig ab 1.9.2016

Gültigkeit:
1.9.2016 bis 31.8.2017
Gilt für:
Salzburg

Kollektivvertrag Arbeiter

(Lohnvertrag)

abgeschlossen zwischen der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe für Salzburg, Julius-Raab-Platz 1, 5027 Salzburg, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien.

I. Geltungsbereich 

Räumlich: Für das Bundesland Salzburg.

Fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Salzburg, die der Berufsgruppe der Konditoren angehören. 

Persönlich: Für alle in den Betrieben beschäftigten Dienstnehmer/innen einschließlich der Lehrlinge und Ladner/innen, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.

II. Geltungsbeginn 

Geltungsbeginn des Kollektivvertrages: 1. September 2016. Die Laufzeit beträgt 12 Monate. 

III. Lohnsätze 

Ab 1.9.2016 gibt es nur mehr einen Monatslohn. Die unten angeführten Lohnsätze gelten auf Basis einer 38,5 stündigen Wochenarbeitszeit. Der Stundenlohn ist der Monatslohn : 4,33 : 38,5 (Stundenlöhne werden auf 2 Kommastellen kaufmännisch gerundet)

  1. September 2016
Lohngruppe Monatslohn in Euro
1. Erstgeselle/in, Gehilfe/in 1.753,00
2. Gesellen/innen nach dem 3. Gesellenjahr 1.606,00
3. Gesellen/innen vom 1. bis 3. Gesellenjahr 1.485,00
4. Gesellen/innen während der Behaltepflicht 1.183,00
5. Arbeitnehmer/innen 1.291,00
5a. Arbeitnehmer/innen (5 J. im gleichen Betrieb) 1.328,00
6. Ladner/innen nach dem 1. Jahr der Praxis 1.291,00
6a. Ladner/innen im 1. Jahr der Praxis 1.185,00
7. Servierer/innen 1.185,00
  1. September 2016
Lehrlingsentschädigungen: Monatslohn (€)
1. Lehrjahr 373,00
2. Lehrjahr 522,00
3. Lehrjahr 656,00

IV. Empfehlung 

Die Landesinnung der Lebensmittelgewerbe empfiehlt ihren Mitgliedern, die der Berufsgruppe der Konditoren angehören, den beim Lohnabschluss vereinbarten Prozentsatz (1,25 % in den Lohngruppen 1. bis 7.) auf die tatsächlich ausbezahlten Löhne (Ist-Löhne) aufzustocken. 

V. Begünstigungsklausel

Alle derzeit bestehenden, für die Arbeitnehmer/innen günstigeren Lohnvereinbarungen werden durch diesen Lohnvertrag nicht berührt.

VI. Termin der nächsten Lohnverhandlungen 

Die Vertragspartner beschließen ferner, im Juli 2017 zu neuen Kollektivvertragsverhandlungen (Lohnabschlussgesprächen) zusammenzutreffen. 


Salzburg, am 15.7.2016

LANDESINNUNG DER
LEBENSMITTELGEWERBE

Der Innungsmeister: 

Otto Filippi

Die Geschäftsführerin:

Dr. Maximiliane Laserer 

ÖSTERR. GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE

Der Bundesvorsitzende:

Rainer Wimmer

Der Bundessekretär: 

Peter Schleinbach

Der Sekretär:

Gerhard Riess