Lohnordnung Konditoren Salzburg, Arbeiter/innen, gültig ab 1.9.2017

Gültigkeit:
1.9.2017 bis 31.8.2018
Gilt für:
Salzburg

Kollektivvertrag Arbeiter

(Lohnvertrag)

abgeschlossen zwischen der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe für Salzburg, Julius-Raab-Platz 1, 5027 Salzburg, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien.

I. Geltungsbereich

Räumlich: Für das Bundesland Salzburg.

Fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Salzburg, die der Berufsgruppe der Konditoren angehören.

Persönlich: Für alle in den Betrieben beschäftigten Dienstnehmer/innen einschließlich der Lehrlinge und Ladner/innen, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.

II. Geltungsbeginn

Geltungsbeginn des Kollektivvertrages: 1. September 2017. Die Laufzeit beträgt 12 Monate.

III. Lohnsätze

Die unten angeführten Lohnsätze gelten auf Basis einer 38,5-stündigen Wochenarbeitszeit. Der Stundenlohn ist der Monatslohn : 4,33 : 38,5 (Stundenlöhne werden auf 2 Kommastellen kaufmännisch gerundet)

 1. September 2017
LohngruppenMonatslohn in Euro
1. Erstgeselle/in, Gehilfe/in1.781,00
2. Gesellen/innen nach dem 3. Gesellenjahr1.631,00
3. Gesellen/innen vom 1. bis 3. Gesellenjahr1.509,00
4. Gesellen/innen während der Behaltepflicht1.250,00
5. Arbeitnehmer/innen1.330,00
5a. Arbeitnehmer/innen (5 J. im gleichen Betrieb)1.350,00
6. Ladner/innen nach dem 1. Jahr der Praxis1.330,00
6a. Ladner/innen im 1. Jahr der Praxis1.250,00
7. Servierer/innen1.250,00
 1. September 2017
Lehrlingsentschädigungen:Monatslohn (€)
1. Lehrjahr380,00
2. Lehrjahr531,00
3. Lehrjahr668,00

IV. Empfehlung

Die Landesinnung der Lebensmittelgewerbe empfiehlt ihren Mitgliedern, die der Berufsgruppe der Konditoren angehören, den beim Lohnabschluss vereinbarten Prozentsatz (1,55 % in den Lohngruppen 1. bis 7.) auf die tatsächlich ausbezahlten Löhne (Ist-Löhne) aufzustocken. 

V. Begünstigungsklausel

Alle derzeit bestehenden, für die Arbeitnehmer/innen günstigeren Lohnvereinbarungen werden durch diesen Lohnvertrag nicht berührt.

VI. Termin der nächsten Lohnverhandlungen

Die Vertragspartner beschließen ferner, im Juli 2018 zu neuen          Kollektivvertragsverhandlungen (Lohnabschlussgesprächen) zusammenzutreffen.


Salzburg, am 3.8.2017

LANDESINNUNG DER
LEBENSMITTELGEWERBE

Der Innungsmeister: 

Otto Filippi

Die Geschäftsführerin:

Dr. Maximiliane Laserer 

ÖSTERR. GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE

Der Bundesvorsitzende:

Rainer Wimmer

Der Bundessekretär: 

Peter Schleinbach

Der Sekretär:

Gerhard Riess