Lohnordnung Konditoren Vorarlberg, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2021

Gültigkeit:
1.5.2021 - 30.4.2022 
Gilt für:
Vorarlberg

Zusatzkollektivvertrag
            1.5.2021
        (Lohnvertrag)

abgeschlossen zwischen der Vorarlberger Landesinnung der Lebensmittelgewerbe – Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker) – 6800 Feldkirch | Wichnergasse 9 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Produktionsgewerkschaft PRO-GE | 1020 Wien | Johann-Böhm-Platz 1.

I. Geltungsbereich

Dieser Kollektivvertrag gilt:

a) räumlich: für das Bundesland Vorarlberg

b) fachlich: für alle Mitgliedsbetriebe der Vorarlberger Innung der Lebensmittelgewerbe – Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker)

c) persönlich: für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer/Innen, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.

II. Geltungsbeginn

Dieser Kollektivvertrag (Lohnvertrag) tritt mit Wirkung vom 1.5.2021 in Kraft und kann, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, jeweils zum Letzten eines Kalendermonats mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden.

Mit dem Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages tritt der bisherige Lohnvertrag vom 1.10.2020 außer Kraft. 

Dieser Vertrag wurde für eine 12-monatige Laufzeit zugesagt. Somit tritt dieser Vertrag am 1.5.2022 außer Kraft.

III. Lohnsätze

Kategorie   Stundenlohn
1/167 in Euro
Monatslohn in Euro
1Backstubenleiter/In
Erstgeselle / Erstgesellin mit verantwortlicher Tätigkeit
11,6771.950,00
2a) Konditor/In mit mehr als 3 Gesellenjahren11,141.860,00
b) Konditor/In im 2. und 3. Gesellenjahr10,121.690,00

c) Konditor/In im 1. Gesellenjahr

9,401.570,00
    d) Konditor/In während der Dauer der  Behaltepflicht 9,01 1.505,00
  e) Arbeitnehmer/Innen mit einer 3-jährigen Lehrzeit, jedoch ohne Lehrabschlussprüfung    9,01 1.505,00
3 Kraftfahrer/Innen 9,401 1.570,00
4Sonstige Arbeitnehmer/Innen
1. ab dem vollendeten 9. Monat des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb9,0421.510,00
  2. in den ersten 9 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb 9,012   1.505,00
5 Ladner/Innen und Servierer/Innen im 2. Jahr oder mit mehrjähriger Praxis 9,162 1.530,00
6Lehrlingseinkommen/Monat
1. Lehrjahr monatlich505,00
2. Lehrjahr monatlich645,00
3. Lehrjahr monatlich800,00
71 ½-jährige Ausbildung als Konditor/In bei Anrechnung einer dreijährigen Bäckerlehre670,00

IV. Begünstigungsklausel

Die bisher in den einzelnen Betrieben gewährten, für die Arbeitnehmer/Innen günstigeren Vereinbarungen, werden durch diesen Kollektivvertrag nicht berührt. Bei Überzahlung wird die Weitergabe der kollektivvertraglichen Euroerhöhung an die Arbeitnehmer/Innen empfohlen.


Feldkirch, 23.4.2021


WIRTSCHAFTSKAMMER VORARLBERG
INNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE – 
DIE KONDITOREN FÜR VORARLBERG

Mst. Wolfgang Fitz
Innungsmeister

Mst.in Irmgard Marte
Innungsmeister-Stv./Berufsgruppenobfrau

Grabher Jennifer, MSc.
Geschäftsführerin

GEWERKSCHAFT PRO-GE

Rainer Wimmer
Bundesvorsitzender

Peter Schleinbach
Bundessekretär

Mara Markovic
Sekretärin