Förderung Aus- und Weiterbildungskurse
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Das Landesgremium OÖ des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben unterstützt seine Mitgliedsbetriebe bei branchenrelevanten Aus- und Weiterbildungen des WIFI, die sie selbst, ihre Mitarbeiter bzw. Lehrlinge wahrnehmen mit vorliegender Förderung.
Förderrichtlinien
Die Förderung wird aktiven Mitgliedsbetrieben des Landesgremiums OÖ des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben gewährt.
Die Förderhöhe beträgt 50 % der Netto-Kurskosten oben definierter Aus- und Weiterbildung, jedoch max. 400.- Euro. Je Mitgliedsbetrieb ist die Förderung gedeckelt mit maximal fünf Teilnehmern pro Jahr, die die Förderung in Anspruch nehmen können und nur solange Mittel im Fördertopf vorhanden sind. Das Landesgremium behält sich vor, die Förderung unter Angabe einer Begründung abzulehnen.
Kein Anspruch auf Förderung besteht, wenn Grundumlagen-Rückstände aus bereits abgelaufenen Kalenderjahren bestehen oder damit eine Doppelförderung eintritt. Allfällige weitere Förderungen sind daher bekannt zu geben.
Diese Förderungsrichtlinien gelten ab 9. April 2026.
Förderungsanträge sind nach Kursende beim Landesgremium OÖ des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben einzubringen; folgende Belege (in Kopie) sind beizulegen:
- Rechnung
- Zahlungsbeleg
- Teilnahmebestätigung
Es besteht kein Rechtsanspruch. Zu Unrecht erhaltene Förderungen sind auf Verlangen zurückzuzahlen.