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Auer, Jagersberger, Monsberger
© Fischer

Steirischer Fahrzeughandel wächst, warnt aber vor neuen Bremsklötzen

Die steirische Fahrzeugbranche legt im ersten Halbjahr 2026 bei den Neuzulassungen um 15 Prozent zu, während der Gebrauchtmarkt um 5 Prozent zurückgeht.

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Aktualisiert am 23.07.2026

Im Neuwagenmarkt verzeichnet die Steiermark einen kräftigen Aufschwung. Von Jänner bis Juni 2026 wurden 24.079 neue Pkw zugelassen, um 15 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum (20.937). Damit liegt unser Bundesland exakt im Österreich-Trend, wo die Neuzulassungen ebenfalls um 15 Prozent auf 164.529 Fahrzeuge gestiegen sind. Noch deutlicher ist der Strukturwandel bei den Antrieben. Alternative Antriebe – also Elektro- und Hybridfahrzeuge –machen in der Steiermark bereits 61,8 Prozent aller Neuzulassungen aus, österreichweit sind es 65,5 Prozent. Reine Elektro-Pkw legten um 36,2 Prozent zu, von 3.551 auf 4.837 Fahrzeuge. Benzin/Elektro-Hybride stiegen um 26,2 Prozent auf 8.658 Fahrzeuge. Auch Benziner und Diesel verzeichneten leichte Zuwächse von jeweils rund fünf Prozent, ihr Anteil liegt jedoch nur mehr bei 38,2 Prozent. Damit wird die politisch und gesellschaftlich gewünschte Mobilitätswende im steirischen Markt sichtbar: Unternehmen sind die zentralen Treiber dieser Entwicklung. Österreichweit verfügen sechs von zehn neu zugelassenen Pkw über Hybrid- oder Elektroantrieb, 66 Prozent aller Neuzulassungen und rund 70 Prozent der reinen Elektrofahrzeuge werden auf Betriebe zugelassen. 

Der Gebrauchtwagenmarkt zeigt ein anderes Bild: Die Pkw-Gebrauchtzulassungen gingen in der Steiermark im ersten Halbjahr um 4,9 Prozent zurück – von 64.600 auf 61.464 Fahrzeuge. Innerhalb dieses Minus verschieben sich jedoch die Anteile deutlich. Benziner fallen um 6,4 Prozent (von 23.768 auf 22.244), Diesel sogar um 13,9 Prozent (von 31.499 auf 27.127). Gleichzeitig steigen reine Elektrofahrzeuge um 47,5 Prozent auf 3.392 und Benzin/Elektro-Hybride um 34,2 Prozent auf 6.499 Zulassungen. Damit wird die Elektromobilität auch im zweiten Markt für viele Haushalte leistbar und alltagstauglich. 

Besonders dynamisch ist der Bereich der leichten Nutzfahrzeuge (N1). Die Neuzulassungen in der Steiermark sind von 1.691 auf 2.677 Fahrzeuge gestiegen – ein Plus von 58 Prozent. Dieselfahrzeuge legten dabei um 61 Prozent zu, Elektro-Nutzfahrzeuge um 28 Prozent. Hybridantriebe wachsen besonders stark: Benzin/Elektro-Hybride um 170 Prozent, Diesel/Elektro-Hybride um 180 Prozent. Auch der Gebrauchtmarkt für N1-Fahrzeuge zieht an: Die Zulassungen sind um 9,8 Prozent auf 4.983 gestiegen, Elektrofahrzeuge um 58,8 Prozent und Benzin/Elektro-Hybride von 1 auf 30 Fahrzeuge. Die steirischen Betriebe modernisieren ihre Flotten damit deutlich und sichern gleichzeitig Lieferketten und Emissionsreduktion.

Parallel zu dieser positiven Marktentwicklung sieht die Branche mehrere politische Maßnahmen kritisch. Ein zentrales Thema ist die geplante Einführung eines Sachbezugs für Elektro-Dienstwagen ab 2027/2028. Bislang war die private Nutzung von Firmenautos mit einem CO₂-Emissionswert von 0 Gramm je Kilometer – also reinen E-Autos – sachbezugsfrei. Nach derzeitigen Plänen soll 2027 ein reduzierter Sachbezugssatz gelten, ab 2028 sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten vorgesehen. Unternehmen haben in den vergangenen Jahren E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur im Vertrauen auf stabile Rahmenbedingungen angeschafft. Die Sachbezugsbefreiung ist Teil vieler Entlohnungsmodelle. Ihre Einschränkung bedeutet höhere steuerliche Belastung für Arbeitnehmer und zusätzliche Kosten für Betriebe. Angesichts der hohen Unternehmensanteile an den E-Neuzulassungen droht ein Dämpfer für die Elektrifizierung des Verkehrs und ein Wettbewerbsnachteil gegenüber Staaten, die emissionsfreie Mobilität weiter fördern. 

Kritisch bewertet die steirische Fahrzeugwirtschaft auch die künftige Regelung zur NoVA-Rückvergütung bei der Verbringung von Fahrzeugen ins Ausland. Die ursprünglich geplante vollständige Abschaffung konnte zwar verhindert werden, die Rückvergütung ist künftig jedoch auf Fahrzeuge beschränkt, die maximal 48 Monate ab erstmaliger Zulassung im Inland verwendet wurden; bei Beträgen über 5.000 Euro ist zusätzlich ein Gutachten erforderlich. Gerade exportorientierte Betriebe, Gebrauchtwagenhändler und Standorte in Grenzregionen verlieren damit ein wesentliches Element ihrer Kalkulationsbasis.

 

Zusätzliche Unsicherheit bringt das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 17. März 2026 zur „Raserei“. Künftig kann der Verfall eines Fahrzeugs auch Leasing-, Miet- oder Firmenwagen betreffen; die neuen Bestimmungen treten mit 1. Oktober 2027 in Kraft, sofern es davor keine andere Lösung gibt. Fahrzeughändler und Kfz-Werkstätten wären damit bei Probefahrten, Mietfahrzeugen oder Reparaturersatzautos dem Risiko eines vollständigen Eigentumsverlusts ausgesetzt, obwohl sie selbst kein Fehlverhalten gesetzt haben. In der Praxis würde dieses Risiko auf Verträge umgelegt werden, was Mobilität verteuern würde. 

STATEMENTS:  

Peter Jagersberger, Obmann Fahrzeughandel: „Die Steiermark wächst im Neuwagenmarkt um 15 Prozent und über 60 Prozent der neuen Pkw fahren bereits mit alternativen Antrieben. Unsere Betriebe sind der Motor der Mobilitätswende. Umso unverständlicher ist, dass mit dem Sachbezug für E-Dienstwagen und der Verschärfung bei NoVA und ‚Raserei‘ ausgerechnet jene Unternehmen belastet werden, die Verantwortung übernehmen und investieren.“ 

Gerhard Monsberger, Geschäftsleitung Porsche Inter Auto Steiermark: „Die zeitliche Begrenzung der NoVA-Rückvergütung auf 48 Monate ist für exportorientierte Betriebe und den Gebrauchtwagenhandel eine massive Verschlechterung. Wenn die im Restwert enthaltene NoVA im Inland bleibt, obwohl das Fahrzeug endgültig ins Ausland geht, verlieren österreichische Händler im europäischen Wettbewerb an Boden.“ 

Gerald Auer, Geschäfstführer Vogl + Co: „Der Gebrauchtwagenmarkt ist zwar leicht rückläufig, aber wir sehen ein klares Plus bei Elektro- und Hybridfahrzeugen. Bei den leichten Nutzfahrzeugen liegt das Wachstum bei fast 60 Prozent, mit starken Zuwächsen bei alternativen Antrieben. Das zeigt, wie konsequent Unternehmen ihre Flotten modernisieren – Voraussetzung ist, dass die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen planbar bleiben.“