Bewerbung um das Gütesiegel "Ausgezeichneter Lehrbetrieb"
Gütesiegel für Reisebüros als Zeichen für Qualität der Ausbildungsbetriebe
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Informationen zum Gütesiegel
Kriterien
Der Ausbildungsbetrieb wird von der Auszeichnungskommission in der Gesamtheit beurteilt, wobei sämtliche Basiskriterien erfüllt und 22 von 35 möglichen Punkten bei den Qualitätskriterien erreicht werden müssen.
Berücksichtigt werden beispielsweise folgende Kriterien:
- Leistungsbilanz der Lehrlinge bei der Lehrabschlussprüfung
- Kommunikation und Unterstützung der Lehrlinge
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Lehrlingsausbildung
- Aus- und Weiterbildungsangebote
Geltungsdauer
Der Fachverband der Reisebüros verleiht gemeinsam mit der Fachgruppe der Reisebüros in der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes das Gütesiegel "ausgezeichneter Lehrbetrieb Reisebüro" für eine Geltungsdauer von jeweils max. 3 Jahren.
Wechselt der Betriebsinhaber, so verliert das Gütesiegel automatisch seine Gültigkeit und ist erneut zu beantragen.
Entzug
Das Gütesiegel kann durch den Fachverband/die Fachgruppe bei Verstößen gegen die Basiskriterien mit sofortiger Wirkung entzogen werden, bei Verstößen gegen die Qualitätskriterien kann der Fachverband/die Fachgruppe eine angemessene Frist von maximal 6 Monaten zur Behebung der Verstöße setzen. Verstreicht diese Frist ungenutzt, wird das Gütesiegel entzogen.
Die Schritte zum Gütesiegel
- Füllen Sie den Antrag (.docx) und den Erhebungsbogen (.docx) aus und senden Sie die Unterlagen samt Beilagen an reisebueros@wko.at
- Der Antrag wird von der Auszeichnungskommission geprüft:
- Überprüfung der eingereichten Unterlagen
- Einholen von Informationen nach Bedarf (Berufsschule, Arbeitsinspektorat, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Lehrlingsstelle,…)
- Ggf. Betriebsbesichtigung
- Entscheidung durch die Fachjury und Mitteilung der Ergebnisse an die Betriebe
Die Fachjury tagt 2x pro Jahr. - Verleihung Gütesiegel
- Alle ausgezeichneten Lehrbetriebe werden auf der Homepage des Fachverbandes präsentiert.
- Die ausgezeichneten Betriebe dürfen das Logo in ihrem Außenauftritt verwenden.