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zwei Instalatoure legen einen schlauch auf die schlauchtrommel
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Berufsausbildungsgesetz − Berufsausbildung im Lehrberuf Installations- und Gebäu

Die Rechtsgrundlage für die Ausbildung

Lesedauer: 1 Minute

12.08.2026
Das Berufsausbildungsgesetz (BAG) bildet die rechtliche Grundlage jeder Ausbildung in Österreich. Damit gilt das Gesetz auch für die Ausbildung von Lehrlingen im Modullehrberuf Installations- und Gebäudetechnik. Das BAG regelt den betrieblichen Teil der Lehrlingsausbildung und hält die Rechte und Pflichten von Lehrlinge, deren Eltern, des Lehrbetriebs sowie der Lehrlingsstellen fest.

Das BAG wird im Bundesberufsausbildungsbeirat (BBAB) erarbeitet.

Änderung Berufsausbildungsgesetz (BGBl. I Nr. 40/2010)


Bundesberufsausbildungsgesetz (BGBl. I Nr. 82/2008)


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