PPWR in Griechenland: Verpackungsvorgaben für Unternehmen
Aktueller Umsetzungsstand, zuständige Behörde, Herstellerregister, EPR-Systeme und bevollmächtigte Vertreter in Griechenland
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Aktueller Umsetzungsstand der PPWR in Griechenland
Bislang wurde in Griechenland noch keine nationale Begleitgesetzgebung zur Durchführung der PPWR veröffentlicht. Ebenso liegen derzeit keine offiziellen Informationen oder Leitlinien zur praktischen Umsetzung der Verordnung vor. Unabhängig davon bestehen bereits umfangreiche nationale Verpflichtungen im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung nach dem griechischen Recht.
Unternehmen, die nach den geltenden Vorschriften registrierungspflichtig sind oder einen bevollmächtigten Vertreter bestellen müssen, haben diese Verpflichtungen weiterhin einzuhalten.
Bis zum Erlass weiterer nationaler Vorschriften bilden die bestehenden EPR-Regelungen den maßgeblichen Rechtsrahmen für Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem griechischen Markt bereitstellen.
Zuständige Behörde der PPWR in Griechenland
Die EOAN (Hellenic Recycling Agency) ist die zuständige Organisation für die Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) im Verpackungsbereich. Sie führt das nationale Herstellerregister (EMPA), überwacht die genehmigten Organisationen für Herstellerverantwortung und ist zentrale Ansprechpartnerin für Fragen zur Registrierung und Erfüllung der EPR-Pflichten.
Es handelt sich um eine juristische Person des Privatrechts, verfügt über administrative und finanzielle Autonomie und untersteht der Aufsicht des Ministers für Umwelt und Energie steht.
Rechtlicher Rahmen:
- Gesetz Nr. 4819/2021: Rechtsgrundlage für die EPR: Integrierter Rahmen für Abfallmanagement und Kreislaufwirtschaft und Umsetzung der EU-RL 2018/851 und 2018/852 (inkl. Verpackungen)
- Gesetz Nr. 2939/2001 (Verpackungen und EPR)
- Gesetz Nr. 5151/2024 (Änderungen des EPR-Systems)
Herstellerregister gemäß PPWR in Griechenland
Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals auf dem griechischen Markt bereitstellen und den nationalen EPR-Vorschriften unterliegen, müssen sich im Nationalen Herstellerregister (EMPA) registrieren.
Nach der derzeitigen griechischen Verwaltungspraxis können Unternehmen ohne Niederlassung in Griechenland die Registrierung grundsätzlich nicht selbst vornehmen, sondern müssen hierfür einen in Griechenland ansässigen bevollmächtigten Vertreter (Authorised Representative, siehe unten) bestellen.
Nähere Infos:
- Herstellerregister EMPA
- EPR-Compliance Griechenland − Registrierung für Verpackungsproduzenten | RegSurance
Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs) in Griechenland
Unternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, sich einer genehmigten Organisation für Herstellerverantwortung anzuschließen.
Die wichtigste Organisation für Herstellerverantwortung im Bereich Haushaltsverpackungen ist:
Über die Organisation für Herstellerverantwortung erfolgen insbesondere die Lizenzierung, Mengenmeldungen sowie die Finanzierung der Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen. Die Lizenzentgelte werden grundsätzlich auf Grundlage der tatsächlich in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen berechnet. Ein allgemeiner Mindestjahresbeitrag konnte den derzeit veröffentlichten Vertragsunterlagen nicht entnommen werden.
Bevollmächtigter Vertreter (Authorised Representative) für Griechenland
Nach der derzeitigen griechischen Verwaltungspraxis müssen Unternehmen ohne Niederlassung in Griechenland, die Verpackungen oder verpackte Produkte unmittelbar auf dem griechischen Markt bereitstellen, einen bevollmächtigten Vertreter (Authorised Representative) bestellen.
Der bevollmächtigte Vertreter übernimmt insbesondere die Registrierung im Herstellerregister (EMPA), die Kommunikation mit den zuständigen Behörden sowie die Erfüllung der administrativen Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung.
Hinweis für österreichische Unternehmen
Österreichische Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte unmittelbar an Endverbraucher in Griechenland vertreiben, sollten bis auf Weiteres davon ausgehen, dass die bestehenden griechischen EPR-Vorschriften uneingeschränkt einzuhalten sind.
Hierzu zählen insbesondere:
- Registrierung im Nationalen Herstellerregister (EMPA),
- Beitritt zu einer genehmigten Organisation für Herstellerverantwortung (insbesondere HERRCO),
- regelmäßige Mengenmeldungen,
- Entrichtung der entsprechenden Lizenz- bzw. EPR-Beiträge sowie
- Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters
Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Österreichische AußenwirtschaftsCenter Athen gerne zur Verfügung:
Österreichisches AußenwirtschaftsCenter Athen
Telefon: +30 210 884 37 11
E-Mail: athen@wko.at