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Die irische Flagge weht im Wind, im Hintergrund Menschen vor einem Gebäude.
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PPWR in Irland: Verpackungsvorgaben für Unternehmen

Aktueller Umsetzungsstand, zuständige Behörde, Herstellerregister, EPR-Systeme und bevollmächtigte Vertreter in Irland

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 31.07.2026
Irland hat die Behördenzuständigkeiten zur Verpackungsverordnung bereits geregelt. Informationen zu Herstellerregister, Organisation für Herstellerverantwortung, bevollmächtigten Vertretern und den bestehenden EPR-Strukturen sowie Hinweise zu Pflichten für österreichische Unternehmen beim Inverkehrbringen von Verpackungen.

Aktueller Umsetzungsstand der PPWR in Irland

Irland hat hinsichtlich der PPWR bereits die Behördenzuständigkeit national geregelt. Darüberhinausgehende nationale Anpassungen zur Durchführung der Verordnung wurden bislang jedoch noch nicht veröffentlicht. 

Unabhängig davon besteht in Irland bereits seit vielen Jahren ein System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen, das schrittweise an die Vorgaben der PPWR angepasst wird.

Zuständige Behörden der PPWR in Irland

Die folgenden Behörden sind laut dem Irish Statute Book (S.I. No. 541/2025) für die Umsetzung der PPWR zuständig:

Herstellerregister gemäß PPWR in Irland

Ein vollständig operatives nationales Herstellerregister im Sinne des Art 44 PPWR besteht in Irland derzeit noch nicht.

Bis zur Einrichtung des Herstellerregisters erfolgt die praktische Umsetzung der Registrierungs- und Meldepflichten weiterhin über die bestehenden Strukturen der erweiterten Herstellerverantwortung, insbesondere über Repak.

Mit der weiteren Umsetzung der PPWR ist die Einführung eines nationalen Herstellerregisters zu erwarten.

Nähere Infos:

Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs) in Irland

Die zentrale Organisation für Herstellerverantwortung (PRO) im Bereich Verpackungen ist:

Repak ist eine gemeinnützige Organisation, die Hersteller bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der erweiterten Herstellerverantwortung unterstützt. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Unterstützung bei der Registrierung,
  • Erfüllung der EPR-Verpflichtungen,
  • Mengenmeldungen,
  • Beratung zur praktischen Umsetzung der PPWR sowie
  • Organisation und Finanzierung der Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen. 

Nähere Infos:

Bevollmächtigte Vertreter (Authorised Representatives) für Irland

Eine nationale gesetzliche Grundlage zur Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters (Authorised Representative) im Sinne des Art 45 PPWR besteht in Irland derzeit noch nicht.

Sobald eine nationale gesetzliche Grundlage oder weiterführende behördliche Informationen vorliegen, wird diese Übersicht entsprechend ergänzt und aktualisiert.

Nähere Infos:

Hinweis für österreichische Unternehmen

Österreichische Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals auf dem irischen Markt bereitstellen, sollten prüfen, ob sie den irischen Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen.

Gegebenenfalls bestehen insbesondere folgende Verpflichtungen:

  • Registrierung nach den irischen EPR-Vorschriften,
  • Anschluss an eine Organisation für Herstellerverantwortung (Repak), soweit erforderlich, 
  • regelmäßige Mengenmeldungen sowie
  • Entrichtung der entsprechenden EPR-Beiträge.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Österreichische AußenwirtschaftsCenter Dublin gerne zur Verfügung: 

Österreichisches AußenwirtschaftsCenter Dublin
Telefon: +353 1 283 04 88
E-Mail: dublin@wko.at

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