PPWR in Slowenien: Verpackungsvorgaben für Unternehmen
Aktueller Umsetzungsstand, zuständige Behörde, Herstellerregister, EPR-Systeme und bevollmächtigte Vertreter in Slowenien
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Aktueller Umsetzungsstand der PPWR in Slowenien
Eine nationale Begleitgesetzgebung zur Durchführung der PPWR befindet sich derzeit in Vorbereitung. Nach Angaben des slowenischen Umweltministeriums wird ein entsprechendes Durchführungsgesetz erarbeitet, das die unmittelbar geltenden Bestimmungen der PPWR ergänzen soll.
Nach Inkrafttreten des Durchführungsgesetzes ist eine Übergangsfrist von 18 Monaten vorgesehen, innerhalb derer Unternehmen die Anforderungen des nationalen Rechts sowie der PPWR umzusetzen haben.
Parallel dazu wird eine eigenständige Organisation für die Verwaltung des Herstellerregisters aufgebaut. Bis zu deren Einrichtung werden das Herstellerregister und die Registrierung neuer Hersteller weiterhin vom Umweltministerium geführt.
Zuständige Behörde der PPWR in Slowenien
Das slowenische Ministerium für Umwelt und Raumplanung ist für die nationale Umsetzung der PPWR sowie für die Weiterentwicklung der Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung zuständig.
Herstellerregister gemäß PPWR in Slowenien
Derzeit erfolgt die Registrierung von Herstellern noch über das Ministerium für Umwelt und Raumplanung Im Zuge der Umsetzung der PPWR ist vorgesehen, die Verwaltung des Herstellerregisters auf eine eigene Organisation zu übertragen.
Nähere Infos:
Die Internetseite ist derzeit ausschließlich in slowenischer Sprache verfügbar. In der linken Navigationsleiste finden sich insbesondere die Bereiche „Evidenca proizvajalcev – embalaža“ (Herstellerregister – Verpackungen) sowie „Evidenca proizvajalcev – plastični proizvodi“ (Herstellerregister – Kunststoffprodukte). Über das Portal können Unternehmen Registrierungen vornehmen, bestehende Einträge verwalten sowie das öffentliche Herstellerregister einsehen.
Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs) in Slowenien
In Slowenien bestehen mehrere genehmigte Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs) für Verpackungen. Zu den wichtigsten zählen:
- SLOPAK d.o.o.
- INTERZERO d.o.o.
Interzero bietet darüber hinaus auch die Funktion eines bevollmächtigten Vertreters (Authorised Representative) für ausländische Unternehmen an (siehe unten).
Beide Organisationen unterstützen Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der erweiterten Herstellerverantwortung.
Bevollmächtigte Vertreter (Authorised Representatives) für Slowenien
Unternehmen ohne Niederlassung in Slowenien, die verpackte Produkte unmittelbar an Endverbraucher vertreiben, ist die Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters (Authorised Representative) verpflichtend.
Werden die Produkte hingegen an einen slowenischen Händler oder Vertriebspartner geliefert, kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen die entsprechenden Verpflichtungen übernehmen.
Als bevollmächtigte Vertreter treten unter anderem folgende Unternehmen auf:
Hinweis für österreichische Unternehmen
Österreichische Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals auf dem slowenischen Markt bereitstellen, sollten prüfen,
- ob eine Registrierung erforderlich ist,
- welche Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung bestehen,
- ob ein Anschluss an eine Organisation für Herstellerverantwortung erforderlich ist und
- ob für den jeweiligen Vertriebsweg ein bevollmächtigter Vertreter zu bestellen ist.
Bis zum Inkrafttreten der nationalen Begleitgesetzgebung gelten die bestehenden slowenischen Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung weiterhin fort.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Österreichische AußenwirtschaftsCenter Laibach gerne zur Verfügung:
Österreichisches AußenwirtschaftsCenter Laibach
Telefon: +386 1 513 97 70
E-Mail: laibach@wko.at