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Zwei junge Personen befinden sich in einem modernen hellen Raum, lächeln und strecken eine Faust zur Kamera, die vordere Person sitzt in einem Rollstuhl
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Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

Barrierefreiheit in der Tourismus-, Freizeit-, Kultur- und Gesundheitswirtschaft

Grundlagen und Anforderungen der Barrierefreiheit in Betriebe der Tourismus und Freizeitwirtschaft

Lesedauer: 1 Minute

06.05.2025

Für alle Betriebe der Tourismus und Freizeitwirtschaft in Österreich gilt das Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Alle Waren, Dienstleistungen und Informationen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen barrierefrei angeboten werden. Ab 28. Juni 2025 werden zudem für bestimmte Produkte und Dienstleistungen im Barrierefreiheitsgesetz, erweiterte Bestimmungen gelten.

Allgemeine Informationen, Rechtsgrundlage und Publikationen

Rechtsdurchsetzung, Schlichtungsstellen

Weitere Informationen

Informationen zu Themenbereichen der Barrierefreiheit:

Barrierefreier Tourismus in den Bundesländern: