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Informationen zu den Lohnabschlüssen im Nahrungs- und Genussmittelgewerbe für 2017

Räumlicher Geltungsbereich:
Österreichweit
Achtung
ARCHIVIERT - nicht mehr gültig

Information zum Lohnabschluss für ArbeiterInnen der Essigerzeugung, Essenzenerzeugung, Spirituosenerzeugung oder Wermut-, Dessertwein- und Schaumweinerzeugung gültig ab 1.1.2017

Gültig für ganz Österreich


Information zum Lohnabschluss für ArbeiterInnen der Gemüsekonserven-, Obstkonserven-, Marmeladen-, Fruchtsäften-, Süßmost- und Tiefkühlwarenerzeugung gültig ab 1.1.2017

Gültig für Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich und Steiermark


Information zum Lohnabschluss für ArbeiterInnen der Fischmarinaden, Fischkonserven, Gabelbissen, Sandwiches und sonstigen Arten der Feinkosterzeugung gültig ab 1.3.2017

Gültig für ganz Österreich, ausgenommen Burgenland und Vorarlberg


Information zum Lohnabschluss für ArbeiterInnen der Teigwarenerzeugung gültig ab 1.1.2017

Gültig für ganz Österreich, ausgenommen Tirol


Information zum Lohnabschluss für ArbeiterInnen in der kohlensäurehältigen Getränkeerzeugung gültig ab 1.1.2017

Gültig für ganz Österreich, ausgenommen Salzburg


Information zu den Lohn- und Gehaltsabschlüssen für Arbeiter/innen und Angestellte in Molkereien und Käsereien gültig ab 1.11.2017

Gültig für ganz Österreich