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Informationen zu den Lohnabschlüssen im Nahrungs- und Genussmittelgewerbe für 2018

Räumlicher Geltungsbereich:
Österreichweit
Achtung
ARCHIVIERT - nicht mehr gültig

Information zum Lohnabschluss für Arbeiter/innen der Essigerzeugung, Essenzenerzeugung, Spirituosenerzeugung oder Wermut-, Dessertwein- und Schaumweinerzeugung gültig ab 1.1.2018

Gültig für ganz Österreich


Information zum Lohnabschluss für Arbeiter/innen der Gemüsekonserven-, Obstkonserven-, Marmeladen-, Fruchtsäften-, Süßmost- und Tiefkühlwarenerzeugung gültig ab 1.1.2018

Gültig für Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich und Steiermark


Information zum Lohnabschluss für Arbeiter/innen der Fischmarinaden, Fischkonserven, Gabelbissen, Sandwiches und sonstigen Arten der Feinkosterzeugung gültig ab 1.5.2018

Gültig für ganz Österreich, ausgenommen Burgenland und Vorarlberg


Information zum Lohnabschluss für Arbeiter/innen der Teigwarenerzeugung gültig ab 1.1.2018

Gültig für ganz Österreich, ausgenommen Tirol


Information zum Lohnabschluss für Arbeiter/innen in der kohlensäurehältigen Getränkeerzeugung gültig ab 1.1.2018

Gültig für ganz Österreich, ausgenommen Salzburg


Information zu den Lohn- und Gehaltsabschlüssen für Arbeiter/innen und Angestellte in Molkereien und Käsereien gültig ab 1.11.2018

Gültig für ganz Österreich