Lohnordnung Fleischer Oberösterreich, Arbeiter/innen, gültig ab 1.7.2016

Gültigkeit:
1.7.2016 - 30.6.2017
Gilt für:
Oberösterreich

Landesinnung OÖ der Lebensmittelgewerbe
                  Berufszweig Fleischer

Monatslöhne in €: gültig ab 1. Juli 2016 

Stundenlohn = Monatslohn : 4,33 : 40
Der Stundenlohn wird mit 4 Nachkommastellen ausgewiesen. 

Monatslohn
1 Facharbeiter (WursterIn, SalzerIn, AusschneiderIn, SelcherIn) in Betrieben mit mehr als 2000 kg Wurstfleisch pro Woche, PartieführerIn € 2.395,98
2 FacharbeiterIn, AusbeinlerIn, SchmalzerIn € 2.203,86
3 FacharbeiterIn nach dem 2. Berufsjahr, MaschinistIn, HeizerIn, StockarbeiterIn € 2.064,89
4 KraftfahrerIn 1.962,35
5 FacharbeiterIn im 2. Berufsjahr 1.771,09
6 FacharbeiterIn im 1. Berufsjahr 1.688,63
7 Angelernter ArbeitnehmerIn 1.688,63
8 ArbeitnehmerIn 1.624,46
9 ArbeitnehmerIn in den ersten 3 Monaten, danach Kat. 8 Reinigungspersonal € 1.411,52
10 LadnerIn nach dem 2. Jahr der Tätigkeit als LadnerIn 1.624,46
11 LadnerIn im 1. und 2. Jahr der Tätigkeit als LadnerIn 1.457,69
12 LadnerIn AnfängerIn in den ersten 3 Monaten, danach Kat. 11 € 1.201,00

Zuschlag für Aushilfskräfte: Aushilfen unter einer Woche erhalten 20 % Aufschlag auf den Lohn in allen angeführten Lohnkategorien.  

Lehrlingsentschädigungen: Fleischer/Innen/Fleischverarbeitung

Monatslohn
1. Lehrjahr 681,00
2. Lehrjahr 869,00
3. Lehrjahr 1.158,00

Die Lehrlingsentschädigungen, wie sie in der Lohntafel für Arbeiter enthalten sind, gelten nur für Lehrlinge des bisherigen Lehrberufes Fleischer/innen und für das neugeschaffene Berufsbild Fleischverarbeitung, nicht aber für den Lehrberuf Fleischverkauf. Für den Lehrberuf Fleischverkauf gelten die monatlichen Sätze, wie sie im Kollektivvertrag des Gewerbes für Angestellte unter "Lehrlingsentschädigung" angeführt sind.

Dienstalterszulage

Die Dienstalterszulage wird auf Monatsbasis dargestellt und in EURO angeführt. Zur Rückrechnung auf die Zulage zum Stundenlohn: "DAZ - Stundensatz = monatliche DAZ : 4,33 : 40".

Die Dienstalterszulage beträgt nach dem vollendeten
10. Dienstjahr € 27,03 Zulage zum Monatslohn
15. Dienstjahr € 40,88 Zulage zum Monatslohn
20. Dienstjahr € 53,88 Zulage zum Monatslohn
25. Dienstjahr € 71,12 Zulage zum Monatslohn

Diese Dienstalterszulage hat Entgeltcharakter und ist daher bei der Berechnung von Urlaubsentgelt, Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration, Krankengeldzuschuss, Abfertigung sowie bei der Berechnung von Zulagen und Zuschlägen zu berücksichtigen. Sofern bereits betriebliche Dienstaltersregelungen bestehen, sind diese auf die gegenständliche Vereinbarung anzurechnen. Allenfalls günstigere Regelungen bleiben jedoch aufrecht.

Angelernten Arbeitnehmern/innen

Angelernten Arbeitnehmern/innen gebührt nach insgesamt 1-jähriger Tätigkeit in einem oder mehreren der folgenden Bereiche

a) Facharbeit in der Fleischzerlegung oder

b) Wurstabfüllen (ausgenommen Handfüller) oder

c) Wurstabdrehen bzw. Wurstabbinden oder

d) Schlachtarbeiten

für die Zeit der weiteren tatsächlichen Ausübung einer dieser Tätigkeiten eine Zulage von 5 %, wobei die Höhe dieser Zulage nach insgesamt 2-jähriger Tätigkeit auf 10 % ansteigt, zum kollektivvertraglichen Lohn. Bereits bestehende innerbetriebliche Besserstellungen werden angerechnet.

Zehrgelder 

Alle ArbeitnehmerInnen, die außerhalb des Betriebes oder einer Filiale Arbeitsverrichtungen durchzuführen haben, erhalten folgende Vergütungen:

  • bei einer ununterbrochenen betriebsbedingten Abwesenheit vom Betrieb  von mehr als 6 Stunden € 9,69
  • bei einer ununterbrochenen betriebsbedingten Abwesenheit vom Betrieb  von mehr als 9 Stunden € 17,13.

ArbeitnehmerInnen, die außerhalb des Betriebes beschäftigt werden und keine Möglichkeit zur Einnahme des Mittagessens im Betrieb oder in einer Filiale des Betriebes während der betrieblichen Mittagszeit haben, erhalten eine Vergütung von € 6,56. 

Satz für Koste

Für den Fall, dass kollektivvertragliche Sätze vereinbart werden, wurde Einvernehmen erzielt, die Kostsätze wie folgt zu regeln:

ArbeitnehmerInnen pro Tag ..... €   3,8517

Lehrlinge pro Woche ................ € 10,3195

Parallelverschiebung 

Wir empfehlen, dass in den Betrieben die bei der Lohnerhöhung vereinbarten Eurobeträge auch auf die tatsächlich bezahlten Löhne aufgestockt werden (Parallelverschiebung).