Lohnordnung Gewerbe Agrarservice, Arbeiter/innen, gültig ab 1.3.2024

Gültigkeit:
1.3.2024 - 28.2.2025
Gilt für:
Österreichweit

Anhang A

Lohnordnung

Lohn-gruppenBezeichnungMonatslohn
§ 6 Abs. 1 und § 6a
Monatslohn
§ 6 Abs. 7 und 6b 
Stundenlohn
§ 6 Abs. 7
1Arbeiter, die für einfache Tätigkeiten eingestellt werden, wie z.B.: Pflanzarbeiten, Unkrautregulierung (händisch oder mit Maschine), Maisentfahnen, händische Ernte, Arbeiten auf Erntemaschinen (Sortieren, Reinigen), händische Mäharbeiten, Abdecken von Siloanlagen, Bedienung von Maschinen im Stationärbetrieb, mechanische Reinigungstätigkeiten1.907,522.000,4211,39
Angelernter Arbeiter (Arbeitnehmer/in ohne landwirtschaftliche Lehrabschlussprüfung (LAP) sowie Arbeitnehmer/in mit Zweckausbildung) Facharbeiter mit Fachschulabschluss im 1. Jahr der Berufstätigkeit1.968,272064,1311,76
3Facharbeiter mit landwirtschaftlicher LAP Facharbeiter mit Fachschulabschluss nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit2.089,762.191,5412,48
4Maschinenführer (Traktorfahrer/in, Fahrer/in von Arbeitsmaschinen) mit landwirtschaftlicher LAP ab dem 3. Dienstjahr bzw. ohne landwirtschaftlicher LAP mit Zweckausbildung ab dem 5. Dienstjahr2.235,572.344,4413,35
5Professionisten, sofern sie überwiegend in ihrem erlernten Beruf verwendet werden (Bau- und Landmaschinentechniker/in, Metalltechniker/in, KFZ- Techniker/in)2.333,772.446,3713,94


Zur Berechnung von Stundenlöhnen ist der Monatslohn durch 167,4 zu teilen. Die Überstundengrundvergütung und Grundlage für die Berechnung des Überstundenzuschlages beträgt 1/167,4 des Monatslohnes (bei 38,5 Wochenstunden Normalarbeitszeit) ohne Zulagen und Zuschläge.

Nachtzulage laut § 9/4 in der Höhe von € 3,00

Pflichtpraktikantinnen und Pflichtpraktikanten im Sinne des § 2 erhalten für die Dauer ihrer prakti­schen Tätigkeit im Betrieb folgende Entschädigung:

  • Für ein Pflichtpraktikum im Rahmen der landwirtschaftlichen Fachschule oder höheren Schu­le: 867,52 EUR pro Monat
  • Für ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer universitären Ausbildung bzw. FH-Ausbildung: 971,10 EUR pro Monat