Lohnordnung Konditoren Burgenland, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2019

Gültigkeit:
1.5.2019 - 30.4.2020
Gilt für:
Burgenland

Zusatzkollektivvertrag (Lohnvertrag)


abgeschlossen zwischen der Landesinnung Burgenland der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker), 7000 Eisenstadt, Robert-Graf-Platz 1, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft  PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.

I. Geltungsbereich

Dieser Kollektivvertrag gilt: 

a) räumlich: Für das Bundesland Burgenland.

b) fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe, deren Inhaber Mitglieder der Landesinnung Burgenland der Lebensmittelgewerbe Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker) sind.

c) persönlich: Für alle in diesem Betrieb beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.

II. Wirksamkeit 

Dieser Kollektivvertrag (Lohnvertrag) tritt am 1. Mai 2019 in Kraft und gilt bis 30. April 2020. 

III. Lohnsätze

Der Stundenlohn ergibt sich aus dem Monatslohn dividiert durch 167.

Lohnkategorie Monatslohn EURO
1. Partieführer(in) 1.864,00
2. Zuckerbäcker(in)
a) nach dem 2. Gesellen(innen)jahr 1.802,00
b) im 2. Gesellen(innen)jahr 1.665,00
c) im 1. Gesellen(innen)jahr 1.481,00
d) Gesellen(innen) während der Behaltepflicht 1.411,00
3. Professionist(in), Kraftfahrer(in) und qualifizierte Arbeiter(in)

1.643,00

4. Hilfskraft in der Produktion ausgenommen Reinigungskräfte 1.434,00
5. Sonstige Arbeiter(in) 1.404,00
6. Servierer(in) und Ladner(in)
a) im 1. Jahr der Praxis 1.346,00
b) nach dem 1. Jahr der Praxis 1.409,00
c) nach dem 2. Jahr der Praxis 1.435,00
Lehrlingsentschädigung Monatslohn EURO
im 1. Lehrjahr ...................... 459,00
im 2. Lehrjahr ...................... 612,00
im 3. Lehrjahr ...................... 771,00

IV. Tiefkühlzulage

Arbeiter und Arbeiterinnen, die vom Arbeitgeber und Arbeitgeberin mit der Beschickung und Entleerung begehbarer Tiefkühlanlagen betraut und hierbei unmittelbar beschäftigt sind, erhalten eine Erschwerniszulage, wenn der Aufenthalt in diesen innerhalb eines Arbeitstages mehr als 1,5 Stunden beträgt. Die Höhe der Erschwerniszulage beträgt täglich Euro 8,00.

V. Begünstigungsklausel

Es wird empfohlen, bei Überzahlungen die kollektivvertragliche Euroerhöhung an die Arbeiter und Arbeiterinnen weiterzugeben. 

VI. Mindestlohn

Die Vertragspartner kommen überein, die Sozialpartnervereinbarung zu Euro 1.500,00 Brutto-Monatslohn in Etappen bis inklusive 1.5.2021 umzusetzen.


Eisenstadt, am 8. Mai 2019

LANDESINNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE
BERUFSZWEIG KONDITOREN (ZUCKERBÄCKER) FÜR DAS BURGENLAND

Thomas Hatwagner

Landesinnungsmeister der
Lebensmittelgewerbe

Erich Lendl

Innungsmeister der Konditoren

Marlene Wiedenhofer

Innungsgeschäftsführerin


ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE

Rainer Wimmer

Bundesvorsitzender

Peter Schleinbach

Bundessekretär

Gerhard Riess

Sekretär