Lohnordnung Konditoren Burgenland, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2023

Gültigkeit:
1.5.2023 - 30.4.2024
Gilt für:
Burgenland

Zusatzkollektivvertrag (Lohnvertrag)

abgeschlossen zwischen der Landesinnung Burgenland der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker), 7000 Eisenstadt, Robert-Graf-Platz 1, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.

I. Geltungsbereich

Dieser Kollektivvertrag gilt: 

a) räumlich: Für das Bundesland Burgenland.

b) fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe, deren Inhaber Mitglieder der Landesinnung Burgenland der Lebensmittelgewerbe Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker) sind.

c) persönlich: Für alle in diesem Betrieb beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.

II. Wirksamkeit 

Dieser Kollektivvertrag (Lohnvertrag) tritt am 1. Mai 2023 in Kraft und gilt bis 30. April 2024. Mit Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages tritt für dessen Geltungsbereich der bisher geltende Lohnvertrag vom 3. Mai 2022 außer Kraft.

III. Lohnsätze

Der Stundenlohn ergibt sich aus dem Monatslohn dividiert durch 167.

LohnkategorieMonatslohn ab 1.5.2023 in Euro
1. Partieführer(in)2194,00
2. Zuckerbäcker(in) 
a) nach dem 2. Gesellen(innen)jahr2112,00
b) im 2. Gesellen(innen)jahr1952,00
c) im 1. Gesellen(innen)jahr1766,00
d) Gesellen(innen) während der Behaltepflicht1711,00
3. Professionist(in), Kraftfahrer(in) und qualifizierte Arbeiter(in)1927,00
4. Hilfskraft in der Produktion ausgenommen Reinigungskräfte1722,00
5. Sonstige Arbeiter(in)1711,00
6. Servierer(in) und Ladner(in) 
a) im 1. Jahr der Praxis1711,00
b) nach dem 1. Jahr der Praxis1739,00
c) nach dem 2. Jahr der Praxis1755,00
Lehrlingseinkommen monatlich ab 1.5.2023 in Euro
im 1. Lehrjahr600,00
im 2. Lehrjahr750,00
im 3. Lehrjahr920,00

IV. Tiefkühlzulage

Arbeiter und Arbeiterinnen, die vom/von der Arbeitgeber/Arbeitgeberin mit der Beschickung und Entleerung begehbarer Tiefkühlanlagen betraut und hierbei unmittelbar beschäftigt sind, erhalten eine Erschwerniszulage, wenn der Aufenthalt in diesen innerhalb eines Arbeitstages mehr als 1,5 Stunden beträgt. Die Höhe der Erschwerniszulage beträgt täglich Euro 10,00.

V. Begünstigungsklausel

Es wird empfohlen, bei Überzahlungen die kollektivvertragliche Euroerhöhung an die Arbeiter und Arbeiterinnen weiterzugeben.


Eisenstadt, am 22. Mai 2023


LANDESINNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE
BERUFSZWEIG KONDITOREN (ZUCKERBÄCKER) FÜR DAS BURGENLAND

Thomas Hatwagner

Landesinnungsmeister der
Lebensmittelgewerbe

Mst.in  Evelyne Goldenits

Innungsmeisterin
der Konditoren

Mag. Claudia Scherz

Innungsgeschäftsführerin

ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE

Rainer Wimmer

Bundesvorsitzender

Peter Schleinbach

Bundessekretär

Mara Mikovits

Sekretärin