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Lohnordnung Konditoren Niederösterreich, Arbeiter/innen, gültig ab 1.6.2016

Gültigkeit:
1.6.2016 - 31.5.2017
Gilt für:
Niederösterreich

Achtung
ARCHIVIERT - nicht mehr gültig

Zusatzkollektivvertrag


Lohnvertrag
abgeschlossen zwischen der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig der Konditoren (Zuckerbäcker) Niederösterreich, 3100 St. Pölten, Landsbergerstraße 1 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.

I. Geltungsbereich

Dieser Kollektivvertrag gilt:

a) Räumlich: Für das Bundesland Niederösterreich

b) Fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe, deren Inhaber Mitglieder der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig der Konditoren (Zuckerbäcker) Niederösterreichs sind.

c) Persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Dienstnehmer, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.

II. Wirksamkeit

Dieser Kollektivvertrag (Lohnvertrag) tritt mit 1. Juni 2016 in Kraft und gilt bis 31. Mai  2017.

Mit Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages tritt für dessen Geltungsbereich der bisher geltende Lohnvertrag vom 11. Mai 2015 außer Kraft.

III. Lohnsätze

Der Teilungsfaktor beträgt bei Monatslöhnen 1/167. Dieser Faktor ist auch bei der Berechnung der Stundenlöhne und Zuschläge bei Überzahlungen (über KV) anzuwenden. Monatslohn : 167 = Stundenlohn

Die nachfolgend angeführten Verwendungsgruppen sind für weibliche und männliche Arbeitnehmer gültig.

Lohnkategorie

 Monatslohn in Euro
1. Abteilungsleiterin oder Konditorin mit Meisterprüfung1.777,00
2. Konditorin nach dem vierten Gesellenjahr1.767,00
a) zweites bis viertes Gesellenjahr1.549,00
b) im ersten Gesellenjahr1.406,00
c) Gesellinnen während der Behaltepflicht1.281,00
3. Professionisten, Heizer, Kraftfahrer1.565,00
4. Qualifizierte Arbeiterinnen, Ausführer, Portiere, Wächter, Waffel- und Tütenbäckerinnen
1.443,00
5. Arbeiterinnen bis zu einer 2-jährigen Beschäftigung im Betrieb, Reinigungskräfte1.317,00
6. Arbeiterinnen bis 4 Monate im Betrieb (ausgen. Lohnkategorie 2)1.218,00
7. Serviererinnen und Ladnerinnen
a) im 1. Jahr der Praxis1.212,00
b) nach dem 1. Jahr der Praxis1.281,00

Lehrlingsentschädigung

Lehrlingsentschädigung pro Monat
1. LehrjahrEUR 427,00
2. LehrjahrEUR 565,00
3. LehrjahrEUR 707,00

Dienstnehmerinnen, die vom Dienstgeber mit der Beschickung und Entleerung begehbarer Tiefkühlanlagen betraut und hierbei unmittelbar beschäftigt sind,  erhalten eine Erschwerniszulage, wenn der Aufenthalt in diesen innerhalb eines Arbeitstages mehr als 1 ½ Stunden beträgt. Die Höhe der Erschwerniszulage beträgt täglich € 10,-.

V. Begünstigungsklause

Es wird empfohlen, bei Überzahlungen die kollektivvertragliche Euroerhöhung an die Arbeitnehmer weiterzugeben.


St. Pölten, 25. Mai 2016

LANDESINNUNG NIEDERÖSTERREICH DER LEBENSMITTELGEWERBE,
BERUFSZWEIG DER KONDITOREN (ZUCKERBÄCKER)

Mag. Thomas Hagmann

Innungsmeister

Mag. Julia Auer-Hainisch

Innungsgeschäftsführerin


ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND 
GEWERKSCHAFT PRO-GE

Rainer Wimmer

Bundesvorsitzender

Gerhard Reiss

Sekretär

Peter Schleinbach

Bundessekretär