Lohnordnung Konditoren Niederösterreich, Arbeiter/innen, gültig ab 1.6.2023

Gültigkeit:
1.6.2023 - 31.5.2024
Gilt für:
Niederösterreich

Zusatzkollektivvertrag

Lohnvertrag abgeschlossen zwischen der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig der Konditoren (Zuckerbäcker) Niederösterreich, 3100 St. Pölten, Wirtschaftskammer-Platz 1 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.

I. Geltungsbereich

Dieser Kollektivvertrag gilt:

a) Räumlich: Für das Bundesland Niederösterreich

b) Fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Niederösterreich, die den Berufszweigen der Konditoren, Erzeugung von Lebzelten, kandierten und getunkten Früchten, Erzeugung von Speiseeis, Chocolatier und Patissier angehören

c) Persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Dienstnehmer, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.

II. Wirksamkeit

Dieser Kollektivvertrag (Lohnvertrag) tritt mit 1. Juni 2023 in Kraft und gilt bis 31. Mai 2024.

Mit Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages tritt für dessen Geltungsbereich der bisher geltende Lohnvertrag vom 10. Mai 2022 außer Kraft.

III. Lohnsätze

Der Teilungsfaktor beträgt bei Monatslöhnen 1/167. Dieser Faktor ist auch bei der Berechnung der Stundenlöhne und Zuschläge bei Überzahlungen (über KV) anzuwenden. Monatslohn : 167 = Stundenlohn

Die nachfolgend angeführten Verwendungsgruppen sind für weibliche und männliche Arbeitnehmergültig.

LohnkategorieMonatslohn
in Euro
1. Abteilungsleiterin oder Konditorin mit Meisterprüfung2.221,00 
2. Konditorin nach dem vierten Gesellenjahr2.209,00 
 a) zweites bis viertes Gesellenjahr1.936,00 
 b) im ersten Gesellenjahr1.767.00
 c) Gesellinnen während der Behaltepflicht1.744,00
3. Professionisten, Heizer, Kraftfahrer1.952,00
4. Qualifizierte Arbeiterinnen, Ausführer, Portiere, Wächter, Waffel- und Tütenbäckerinnen1.814,00
5.Arbeiterinnen bis zu einer 2-jährigen Beschäftigung im Betrieb, Reinigungskräfte1.744,00
6.Arbeiterinnen bis 4 Monate im Betrieb (ausgen. Lohnkategorie 2)1.744,00
7.Serviererinnen und Ladnerinnen
a) im 1. Jahr der Praxis1.744,00
b) nach dem 1. Jahr der Praxis1.744,00

Lehrlingseinkommen

LehrjahrLehrlingseinkommen pro Monat
1. Lehrjahr540,00 Euro
2. Lehrjahr720,00 Euro
3. Lehrjahr900,00 Euro

IV. Tiefkühlzulage

Dienstnehmerinnen, die vom Dienstgeber mit der Beschickung und Entleerung begehbarer Tiefkühlanlagen betraut und hierbei unmittelbar beschäftigt sind, erhalten eine Erschwerniszulage, wenn der Aufenthalt in diesen innerhalb eines Arbeitstages mehr als 1 ½ Stunden beträgt. Die Höhe der Erschwerniszulage beträgt täglich 11,00 Euro.

V. Begünstigungsklausel

Es wird empfohlen, bei Überzahlungen die kollektivvertragliche Euroerhöhung an die Arbeitnehmer weiterzugeben.


St. Pölten, 10. Mai 2023

LANDESINNUNG NIEDERÖSTERREICH DER LEBENSMITTELGEWERBE
BERUFSZWEIG DER KONDITOREN (ZUCKERBÄCKER)

Mag. Thomas Hagmann

Innungsmeister

Mag. Heinrich Schmid

Innungsgeschäftsführer

KommR Johann Ehrenberger

Innungsmeister

ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE

Rainer Wimmer

Bundesvorsitzender

Mara Mikovits

Sekretär

Peter Schleinbach

Bundessekretär