Lohnordnung Konditoren Salzburg, Arbeiter/innen, gültig ab 1.9.2018
- Gültigkeit:
- 1.9.2018 bis 31.8.2019
- Gilt für:
- Salzburg
Kollektivvertrag Arbeiter
(Lohnvertrag)
abgeschlossen zwischen der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe für Salzburg, Julius-Raab-Platz 1, 5027 Salzburg, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien.
I. Geltungsbereich
Räumlich: Für das Bundesland Salzburg.
Fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Salzburg, die der Berufsgruppe der Konditoren angehören.
Persönlich: Für alle in den Betrieben beschäftigten Dienstnehmer/innen einschließlich der Lehrlinge und Ladner/innen, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.
II. Geltungsbeginn
Geltungsbeginn des Kollektivvertrages: 1. September 2018. Die Laufzeit beträgt 12 Monate.
III. Lohnsätze
Die unten angeführten Lohnsätze gelten auf Basis einer 38,5 stündigen Wochenarbeitszeit. Der Stundenlohn ist der Monatslohn : 4,33 : 38,5 (Stundenlöhne werden auf 2 Kommastellen kaufmännisch gerundet)
1. September 2018 | |
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Lohngruppe | Monatslohn in Euro |
1. Erstgeselle/in, Gehilfe/in | 1.821,00 |
2. Gesellen/innen nach dem 3. Gesellenjahr | 1.668,00 |
3. Gesellen/innen vom 1. bis 3. Gesellenjahr | 1.543,00 |
4. Arbeitnehmer/innen | 1.415,00 |
4a. Arbeitnehmer/innen (5 J. im gleichen Betrieb) | 1.425,00 |
5. Ladner/innen nach dem 1. Jahr der Praxis | 1.415,00 |
5a. Ladner/innen im 1. Jahr der Praxis | 1.375,00 |
6. Servierer/innen | 1.375,00 |
Lehrlingsentschädigungen:
Monatslohn (€) | |
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1. Lehrjahr | 392,00 |
2. Lehrjahr | 547,00 |
3. Lehrjahr | 689,00 |
IV. Empfehlung
Die Landesinnung der Lebensmittelgewerbe empfiehlt ihren Mitgliedern, die der Berufsgruppe der Konditoren angehören, den beim Lohnabschluss vereinbarten Prozentsatz (2,25 % in den Lohngruppen 1. bis 6.) auf die tatsächlich ausbezahlten Löhne (Ist-Löhne) aufzustocken.
V. Begünstigungsklausel
Alle derzeit bestehenden, für die Arbeitnehmer/innen günstigeren Lohnvereinbarungen werden durch diesen Lohnvertrag nicht berührt.
VI. Termin der nächsten Lohnverhandlungen
Die Vertragspartner beschließen ferner, im Juli 2019 zu neuen Kollektivvertragsverhandlungen (Lohnabschlussgesprächen) zusammenzutreffen.
Salzburg, am 16.7.2018
LANDESINNUNG DER
LEBENSMITTELGEWERBE
Der Innungsmeister:
Otto Filippi
Die Geschäftsführerin:
Dr. Maximiliane Laserer
ÖSTERR. GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE
Der Bundesvorsitzende:
Rainer Wimmer
Der Bundessekretär:
Peter Schleinbach
Der Sekretär:
Gerhard Riess