Lohnordnung Konditoren Steiermark, Arbeiter/innen, gültig ab 1.7.2017

Gültigkeit:
1.7.2017 - 30.6.2018
Gilt für:
Steiermark

Lohnvertrag


abgeschlossen zwischen der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Steiermark, Sparte Gewerbe und Handwerk, Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, Körblergasse 111-113, 8010 Graz, sowie dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1. 

I. Geltungsbereich

Dieser Lohnvertrag gilt:

a) räumlich: für das Bundesland Steiermark

b) fachlich: für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Steiermark, die dem Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker), Erzeugung von Lebzelten und kandierten und getunkten Früchten sowie der Erzeugung von Speiseeis angehören

c) persönlich: für alle in diesen Betrieben beschäftigten ArbeitnehmerInnen einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes.

II. Geltungstermin 

Dieser Lohnvertrag wurde zwischen den oben genannten Vertragspartnern am 13.06.2017 vereinbart und tritt mit 1.7.2017 in Kraft. Dieser Lohnvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Somit tritt der Lohnvertrag vom 15.6.2016 außer Kraft. 

III. Lohnsätze

      Ab 1.7.2017
Lohnkategorie Stundenlöhne   Euro Monatslöhne Euro
1. BackstubenleiterInnen in  Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten in der Produktion (ohne Lehrlinge) 11,30 1.887,10
2. Konditorgesellin / Konditorgeselle
a) nach dem 12. GeselIen/Innenjahr 10,44 1.743,48
b) nach dem 5. Gesellen/Innenjahr 9,71 1.621,57
c) nach dem 3. Gesellen/Innenjahr 9,41 1.571,47
d) im 3. Gesellen/Innenjahr 8,79 1.467,93
e) bis zum vollendeten 2. GeselIen/Innenjahr 7,68 1.282,56
f) während der Dauer der Behaltepflicht 7,20 1.202,40
3. ProfessionistInnen und KraftfahrerInnen 9,67 1.614,89
4. Qualifizierte/r Arbeiterinnen und Arbeiter 7,68 1.282,56
5. Arbeiter und Arbeiterinnen 7,30 1.219,10
6. ServiererInnen und LadnerInnen    
a) mit 2-jähriger Praxis 7,51 1.254,17
b) AnfängerInnen 7,28 1.215,76

Lehrlingsentschädigungen: monatlich brutto Euro ab 1.7.2017
1. Lehrjahr 418
2. Lehrjahr 520
3. Lehrjahr 704

IV. Begünstigungsklausel

Bestehende betriebliche Vereinbarungen, die den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin günstiger stellen als dieser Tarif, bleiben unberührt.


Graz, am 13.6.2017

LANDESINNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE STEIERMARK
Berufszweig Konditoren

8010 Graz, Körblergasse 111 – 113, Postfach 1038

Erich Handl 

Innungsmeister des Berufszweiges Konditoren

Heinz Regula

Landesinnungsmeister

Mag. Manuel Höfferer

Geschäftsführer


ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE
1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1

Rainer Wimmer

Bundesvorsitzender

Peter Schleinbach

Bundessekretär

Gerhard Riess

Sekretär