Lohnordnung Konditoren Steiermark, Arbeiter/innen, gültig ab 1.7.2018

Gültigkeit:
1.7.2018 - 30.6.2019
Gilt für:
Steiermark

Lohnvertrag


abgeschlossen zwischen der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Steiermark, Sparte Gewerbe und Handwerk, Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, Körblergasse 111-113, 8010 Graz, sowie dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.

I. Geltungsbereich 

Dieser Lohnvertrag gilt: 

a) räumlich: für das Bundesland Steiermark

b) fachlich: für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Steiermark, die dem Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker), Erzeugung von Lebzelten und kandierten und getunkten Früchten sowie der Erzeugung von Speiseeis angehören

c) persönlich: für alle in diesen Betrieben beschäftigten ArbeitnehmerInnen einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes. 

II. Geltungstermin 

Dieser Lohnvertrag wurde zwischen den oben genannten Vertragspartnern am 25.5.2018 vereinbart und tritt mit 1.7.2018 in Kraft. Dieser Lohnvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Somit tritt der Lohnvertrag vom 13.6.2017 außer Kraft.

III. Lohnsätze

  Ab 1.7.2018
Lohnkategorie Stundenlöhne Euro Monatslöhne Euro
1. BackstubenleiterInnen in Betrieben mit  mehr als 10 Beschäftigten in der Produktion (ohne Lehrlinge) 11,54 1.927,18
2. Konditorgesellin / Konditorgeselle    
a) nach dem 12. GeselIen/Innenjahr 10,66 1.780,22
b) nach dem 5. Gesellen/Innenjahr 9,91 1.654,97
c) nach dem 3. Gesellen/Innenjahr 9,61 1.604,87
d) im 3. Gesellen/Innenjahr 8,97 1.497,99
e) bis zum vollendeten 2. GeselIen/Innenjahr 8,00 1.336,00
f) während der Dauer der Behaltepflicht 7,65 1.277,55
3. ProfessionistInnen und KraftfahrerInnen 9,87 1.648,29
4. Qualifizierte/r Arbeiterinnen und Arbeiter 8,00 1.336,00
5. Arbeiter und Arbeiterinnen 7,75 1.294,25
6. ServiererInnen und LadnerInnen    
a) mit 2-jähriger Praxis 7,88 1.315,96
b) AnfängerInnen 7,73 1.290,91
    monatlich brutto
 Lehrlingsentschädigungen: Euro ab 1.7.2018
1. Lehrjahr 428
2. Lehrjahr 532
3. Lehrjahr 720

IV. Begünstigungsklausel 

Bestehende betriebliche Vereinbarungen, die den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin günstiger stellen als dieser Tarif, bleiben unberührt.

V. Mindestlohn

Die Vertragspartner kommen überein, die Sozialpartnervereinbarung zu € 1.500,- Brutto-Monatslohn in Etappen bis inkl. 2021 umzusetzen.

 

Graz, am 25.5.2018

LANDESINNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE STEIERMARK
Berufszweig Konditoren
8010 Graz, Körblergasse 111 – 113, Postfach 1038

Erich Handl 

Innungsmeister des Berufszweiges Konditoren

Heinz Regula

Landesinnungsmeister

Mag. Manuel Höfferer

Geschäftsführer


ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE
1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1

Rainer Wimmer

Bundesvorsitzender

Peter Schleinbach

Bundessekretär

Gerhard Riess

Sekretär