Lohnordnung Konditoren Vorarlberg, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2023

Gültigkeit:
1.5.2023 - 30.4.2024
Gilt für:
Vorarlberg

Zusatzkollektivvertrag
1.5.2023
(Lohnvertrag)

abgeschlossen zwischen der Vorarlberger Landesinnung der Lebensmittelgewerbe – Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker) – 6800 Feldkirch | Wichnergasse 9 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Produktionsgewerkschaft PRO-GE | 1020 Wien | Johann-Böhm-Platz 1.

I. Geltungsbereich

Dieser Kollektivvertrag gilt:

a) räumlich: für das Bundesland Vorarlberg

b) fachlich: für alle Mitgliedsbetriebe der Vorarlberger Innung der Lebensmittelgewerbe – Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker)

c) persönlich: für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer/Innen, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.

II. Geltungsbeginn

Dieser Kollektivvertrag (Lohnvertrag) tritt mit Wirkung vom 1.5.2023 in Kraft und kann, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, jeweils zum Letzten eines Kalendermonats mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden.

Mit dem Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages tritt der bisherige Lohnvertrag vom 1.5.2022 außer Kraft.

Dieser Vertrag wurde für eine 12-monatige Laufzeit zugesagt. Somit tritt dieser Vertrag am 1.5.2024 außer Kraft.

III. Lohnsätze

KategorieStundenlohn 1/167 in EuroMonatslohn in Euro
1Backstubenleiter:in
Erstgeselle:in mit verantwortlicher Tätigkeit
13,372.231,96
2
a) Konditor:in mit mehr als 3 Gesellenjahren12,712.121,97
b) Konditor:in im 2. und 3. Gesellenjahr
11,601.936,38
c) Konditor:in im 1. Gesellenjahr
10,811.805,10
d) Konditor:in während der Dauer der Behaltepflicht9,641.609,99
e) Arbeitnehmer:innen mit einer 3-jährigen Lehrzeit, jedoch ohne Lehrabschlussprüfung10,021.673,97
3Kraftfahrer:innen10,941.826,98
4Sonstige Arbeitnehmer:innen
 a) ab dem vollendeten 9. Monat des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb10,781.800,00
b) in den ersten 9 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb9,701.620,01
5Ladner:innen und Servierer:innen im 2. Jahr oder mit mehrjähriger Praxis10,781.800,00
6Lehrlingseinkommen/Monat
1. Lehrjahr monatlich573,98
2. Lehrjahr monatlich727,98
3. Lehrjahr monatlich897,00
71 ½-jährige Ausbildung als Konditor:in bei Anrechnung einer dreijährigen Bäckerlehre755,00

IV. Teuerungsprämie

Allen Arbeitnehmer:innen, die sich im Zeitraum vom 1.5. bis zum 31.12.2023 in einem aufrechten Dienstverhältnis befinden, gebührt eine nach § 124b Z 408 EstG abgabenfreie Teuerungsprämie in der Höhe von Euro 300,00, als Abgeltung für die mit der Teuerung verbundene zusätzliche Belastung. Lehrlingen gebührt eine solche in der Höhe von Euro 150,00. Bei Neueintritt bzw. Austritt, Teilzeitbeschäftigung oder auch für entgeltfreie Zeiten (bspw. Karenz, Präsenz- bzw. Zivildienst oder fallweise Beschäftigte) während des vorgenannten Zeitraumes, kann die Teuerungsprämie entsprechend aliquotiert werden. Bei einer Änderung des Beschäftigungsausmaßes bzw. einem Wechsel von einem Lehr- in ein Dienstverhältnis ist eine Mischberechnung vorzunehmen.

Die Auszahlung der Prämie kann auch in Teilen erfolgen, jedenfalls ist sie vollständig bis spätestens 31.12.2023 auszubezahlen. Allenfalls bereits bezahlte Teuerungsprämien für das Kalenderjahr 2023 können jedenfalls in Anrechnung gebracht werden. Endet das Arbeitsverhältnis aufgrund eines unberechtigten vorzeitigen Austrittes oder einer gerechtfertigten Entlassung gebührt dem/der Arbeitnehmer:in keine Teuerungsprämie, allenfalls bereits ausbezahlte (Teil-)Beträge dürfen im Rahmen der Endabrechnung gegenverrechnet werden.

V. Begünstigungsklausel

Die bisher in den einzelnen Betrieben gewährten, für die Arbeitnehmer:innen günstigeren Vereinbarungen, werden durch diesen Kollektivvertrag nicht berührt. Bei Überzahlung wird die Weitergabe der kollektivvertraglichen Euroerhöhung an die Arbeitnehmer:innen empfohlen.


Feldkirch, 4.5.2023


WIRTSCHAFTSKAMMER VORARLBERG
INNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE – 
DIE KONDITOREN FÜR VORARLBERG

Mst. Wolfgang Fitz
Innungsmeister

Mst.in Irmgard Marte
Innungsmeisterin/Berufsgruppenobfrau

Grabher Jennifer, MSc.
Geschäftsführerin

GEWERKSCHAFT PRO-GE

Rainer Wimmer
Bundesvorsitzender

Peter Schleinbach
Bundessekretär

Mara Mikovits
Sekretärin